Konteneinsicht

Bankgeheimnis: Richter wird eingebunden

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Das Bankgeheimnis wird mit der Einigung in Österreich weiter abgebaut.

Koalition und Grüne haben sich auf die Rahmenbedingungen zur Konteneinschau geeignet, mit der das Bankgeheimnis in Österreich weiter abgebaut wird. Möglich wurde der Durchbruch dadurch, dass sich SPÖ und ÖVP bereit erklärten, entgegen dem vorliegenden Begutachtungsentwurf der Einbindung eines Richters zuzustimmen.

Richter muss Einsicht genehmigen
Im Vorschlag der Regierung waren noch lediglich ein Vier-Augen-Prinzip und die Einbeziehung eines Rechtsschutzbeauftragten vorgesehen. Nunmehr haben die Grünen herausverhandelt, dass doch ein Richter am Bundesfinanzgericht die Einschau genehmigen muss, und das innerhalb von drei Tagen. Gegen dessen Entscheidung kann bei einem Dreier-Senat am selben Gericht berufen werden, allerdings ohne aufschiebende Wirkung.

Genehmigung auch bei kleineren Beträgen notwendig

Eine weitere Neuerung ist, dass im Gegensatz zu bisher auch bei Fällen bis zu 100.000 Euro dieser neue Instanzenzug angewendet wird, also auch in kleineren Causen eine richterliche Genehmigung nötig ist. Die Klubchefs der drei Parteien betonten in einer gemeinsamen Pressekonferenz im Parlament, dass nun noch in anderen Fragen Details zu klären sein werden.

Grundsätzlich stehe die Einigung aber, meinte SP-Klubchef Andreas Schieder. Auch Grünen-Klubobfrau Eva Glawischnig sah die Sache auf einem guten Weg. Geht alles gut, wird der gesamte Gesetzesentwurf bis zum Beschluss im Ausschuss Ende Juni vorliegen.

Grüne das Zünglein an der Waage
Angewiesen war die Koalition auf die Zustimmung der Grünen, da die anderen Oppositionsfraktionen jede Lockerung des Bankgeheimnisses ablehnten und eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig ist. Grünen-Chefin Glawischnig begründete die Zustimmung ihrer Fraktion damit, dass es darum gehe den internationalen Steuerbetrug effizient bekämpfen zu können. Nun sei es gelungen, dies mit dem Rechts- und Datenschutz auszubalancieren: "Sauberer kann man dieses Thema nicht lösen."

Grünen-Budgetsprecher Bruno Rossmann sah in der Einigung sogar einen Meilenstein, mit dem man auch die "großen Fische" herankomme. Dass man nur an die echten Steuerbetrüger heran will, betonte auch VP-Klubobmann Reinhold Lopatka. Um überhaupt die Einschau einleiten zu können, muss das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beachtet werden und ein Vier-Augen-Prinzip angewandt werden. Lopatka geht von 100 bis 300 Verfahren mit möglicher Konteneinschau im Jahr aus. Dafür sollen am Bundesfinanzgericht zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Lopatka ist auch überzeugt, dass die nun gefundene Lösung in seiner Partei mehrheitsfähig ist. Etwa die steirische und die niederösterreichische Volkspartei hatten ja auf die Einbeziehung eines Richters gedrängt: "Die 49 Abgeordneten der ÖVP werden mit dieser Regelung kein Problem haben", versicherte der Klubobmann der Volkspartei.

Am wenigsten für einen Richter erwärmen konnte sich ursprünglich die SPÖ. Klubchef Schieder konnte mit der Verständigung vom Donnerstag aber leben. Denn auch mit dieser sei gesichert, dass das Bankgeheimnis als Schutzfunktion für Steuerhinterziehung Geschichte sei. Auch meint er, dass letztlich - entgegen früher geäußerter Bedenken - eine Konteneinschau leichter möglich sein wird als bisher.
 

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