Mit dem Juni 2025 treten in Österreich mehrere relevante gesetzliche Änderungen in Kraft. Sie betreffen Gesundheit, Soziales, Umwelt sowie landwirtschaftliche Regelungen. Die wichtigsten Anpassungen im Überblick:
Neue Regeln für Blutspenden
Ab Juni gelten strengere Vorschriften für Blutspenden – mit dem Ziel, die Gesundheit der Spender besser zu schützen
- Männer dürfen maximal viermal jährlich spenden, andere Gruppen (Frauen, diverse, intergeschlechtliche Personen) dreimal jährlich.
- Die jährliche Blutmenge wird auf 2 Liter bzw. 1,5 Liter begrenzt.
- Der Mindestabstand von acht Wochen zwischen den Spenden bleibt bestehen.
Diese Maßnahme zielt auf besseren Schutz vor Eisenmangel, gleichzeitig wird der Zugang zur Spende für mehr Menschen geöffnet.
Beitragserhöhung für Pensionisten
Mit 1. Juni erhöht sich der Krankenversicherungsbeitrag für Pensionisten von 5,1 auf 6 Prozent. Dadurch reduziert sich die Netto-Pension vieler Betroffener – eine Maßnahme im Rahmen aktueller Sparprogramme. Für viele Senioren bedeutet das spürbare finanzielle Einbußen bereits ab der Juni-Auszahlung.
Neuer Standard in der Schweinehaltung
Die Tierschutz-Novelle tritt am 1. Juni 2025 in Kraft und betrifft alle Neu- und Umbauten von Schweineställen. Künftig sind folgende Standards verpflichtend:
- Strukturierte Buchten mit getrennten Funktionsbereichen
- Mehr Platz pro Tier
- Klimatisierung und Beschäftigungsmöglichkeiten
Ziel ist ein höherer Tierschutzstandard in der österreichischen Landwirtschaft. Die Regelung betrifft zunächst nur Neu- und Umbauten, soll aber langfristig den gesamten Schweinesektor umstellen.
Änderungen bei Immobilienkrediten
Die KIM-Verordnung, die seit August 2022 strengere Auflagen für Immobilienkredite vorsah, läuft mit 30. Juni 2025 aus. Dadurch entfallen Anforderungen wie ein Eigenmittelanteil von 20 % und eine maximale Rückzahlungsrate von 40 % des Nettoeinkommens. Dies soll den Zugang zu Wohnkrediten erleichtern und die Bauwirtschaft beleben.
Bessere Reparierbarkeit von Smartphones und Tablets
Mit der neuen EU-Ökodesign-Verordnung, die am 20. Juni 2025 in Kraft tritt, werden Hersteller verpflichtet, elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets oder Schnurlostelefone so zu konstruieren, dass zentrale Bauteile leichter repariert werden können. Für häufige Ersatzteile wie Akkus oder Displays gilt eine Lieferpflicht von mindestens sieben Jahren nach Verkaufsende. Zudem wird eine Mindesthaltbarkeit der Akkus festgelegt: Nach 500 Ladezyklen müssen sie noch 80 % ihrer ursprünglichen Leistung erbringen.
Förderungen für Photovoltaik
Ab dem 23. Juni 2025 können Photovoltaik- und Stromspeicheranlagen zusätzlich zur regulären Förderung einen „Made in Europe“-Bonus von bis zu 20 % erhalten. Voraussetzung ist, dass dabei europäische Komponenten wie Batterien oder Wechselrichter verwendet werden. Ziel ist es, die europäische Produktion zu stärken. Eine Liste der förderfähigen Produkte wird von der EAG-Abwicklungsstelle bereitgestellt.
Barrierefreiheitsgesetz
Mit dem Barrierefreiheitsgesetz, das auf dem EU-weiten „European Accessibility Act“ basiert, werden ab dem 28. Juni 2025 zahlreiche Produkte und digitale Dienstleistungen barrierefrei verpflichtend. Dies betrifft unter anderem Smartphones, Bankomaten, Fahrkartenautomaten, E-Banking-Plattformen, Online-Shops, E-Books sowie Kommunikationsdienste. Anbieter müssen künftig sicherstellen, dass diese Angebote auch für Menschen mit Behinderungen ohne Einschränkungen nutzbar sind.