Am Dienstag beschloss der Nationalrat eine Novellierung der Künstlersozialversicherung.
Am Dienstag wurde im Nationalrat die Novelle zur Künstlersozialversicherung beschlossen.
Damit erfolgt künftig eine Widmung des Beitragszuschusses nicht nur für die Beiträge zur gesetzlichen Pensionsversicherung, sondern auch für die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung der Künstler. Zudem wird eine Valorisierungsregelung für die Einkommensobergrenze und die Berücksichtigung der Sorge- und Unterhaltspflichten der Künstler eingeführt.
Ebenso wird eine Einschleifregelung für die Rückzahlungsverpflichtung des Beitragszuschusses bei Überschreiten oder Unterschreiten der Einkommensgrenzen etabliert.