Der Kärntner SPÖ-Kandidat vernichtete für Gegner ausgefüllte Stimmzettel.
Wegen Missbrauch der Amtsgewalt ist ein 43 Jahre alter Kärntner am Freitag von einem Schöffensenat am Landesgericht Klagenfurt zu acht Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe in der Höhe von 1.440 Euro verurteilt worden. Der damalige SPÖ-Kandidat für das Bürgermeisteramt in der Gemeinde Dellach im Drautal (Bezirk Spittal) hatte im März 2009 nach der Stichwahl eine versiegelte Wahlurne geöffnet, mindestens 92, für seinen Gegner ausgefüllten Stimmzettel entnommen, vernichtet und auf neuen Zetteln für sich ein Kreuz gemacht.
Versiegelte Urne
Die Urne - ein mit Klebeband verschlossener und
versiegelter Karton - war laut Angeklagtem in einem Stahlschrank
eingeschlossen. Der Schlüssel dazu war in einem Tresor verwahrt und dieser
Schlüssel wiederum in einer Lade im Meldeamt. Der Beschuldigte war nicht nur
Kandidat, sondern auch stellvertretender Wahlleiter und hatte als solcher
Zugang. So fuhr er am Abend des 15. März 2009 ins Gemeindeamt und tauschte
die Stimmzettel aus - die seines Gegners vernichtete er in einem Reißwolf.
Er verwendete sogar den selben Kugelschreiber, der in der Wahlkabine gelegen
war. Er legte jedoch mehrere Zettel übereinander und drückte so das Kreuz
durch. Dies hätte seine Tat laut Staatsanwaltschaft nachvollziehbar gemacht.
Kurzschlussreaktion
"Ich kann's mir heute selber nicht mehr
erklären", lautete die Antwort des Angeklagten - er bekannte sich schuldig -
auf die Frage von Richter Oliver Kriz nach seinen Beweggründen. Er habe zwar
gewusst, dass er das nicht machen dürfe, dass diese Tat strafbar ist, sei
ihm aber nicht bewusst gewesen. "Das habe ich einfach verdrängt", meinte der
SPÖ-Politiker. Die Verteidigung pochte darauf, dass der 43-Jährige an einem
Burn-Out-Syndrom leide. Die Tat sei eine Kurzschlussreaktion aufgrund der
Erschöpfung aus dem Wahlkampf gewesen.
Ein psychiatrisches Gutachten bestätigt zwar eine mittelgradig bis schwere depressive Erkrankung, "eine relevante psychische Erkrankung bis zum Zeitpunkt der Wahl konnte allerdings nicht festgestellt werden", erklärte der Sachverständige Walter Wagner. Der Angeklagte habe zielgerichtet gehandelt, er sei zurechnungsfähig gewesen.
Milderungsgründe
Als Milderungsgründe nannte der Richter das
"bisherige Wohlverhalten, welches mit der Tat in auffallendem Widerspruch
steht", das umfassende und reumütige Geständnis und - "das muss man im
Südosten Österreichs besonders betonen" - dass der 43-Jährige das Amt nicht
angenommen habe. Erschwerend kam hinzu, dass die Tat gewisse manipulative
Tätigkeiten voraussetzt und die Grundfeste eines demokratischen
Rechtsstaates erschüttert. Der Angeklagte nahm das Urteil an.