Anwaltsgeheimnis

BVT-Ausschuss: Keine Beugestrafe für Lansky

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Verfahrensrichter Strauss: Anwalt hat sich seiner Aussage zu Recht entschlagen 

 Aus Sicht der Abgeordneten steht der zweite Auftritt des Rechtsanwalts Gabriel Lansky im BVT-Ausschuss wohl unter keinem guten Stern. Der Anwalt wurde erneut geladen, weil er bei seinem ersten Auftritt im Oktober fast durchgehend die Aussage verweigert hatte. Lansky hat sich allerdings zu Recht auf das Anwaltsgeheimnis berufen.
 
Lansky hatte Fragen zur BVT-Affäre Mitte Oktober nicht beantwortet und sich auf die anwaltschaftliche Verschwiegenheitspflicht berufen. Eine damals angedachte Beugestrafe wurde nun aber nicht beantragt. Verfahrensrichter Eduard Strauss erklärte das am Dienstag damit, dass Lansky seine Verschwiegenheitspflicht zu Recht in Anspruch genommen hat.
 

Zu Recht entschlagen

"Bei allen Fragen, wo er sich entschlagen hat, hat er sich zu Recht entschlagen", betonte Strauss, der mit seinen Mitarbeitern das Protokoll der Aussage untersucht hatte.
 
Damit kann sich Lansky auch am Dienstag weitgehend der Aussage entschlagen - es sei denn, er wäre von seiner Rechtsanwaltskanzlei von der Verschwiegenheit entbunden worden.
 
Dennoch ist es nach Angaben des Verfahrensrichters zulässig, Fragen an Lansky zu stellen. Dies deshalb, weil im Untersuchungsausschuss die Regeln des Zivilprozesses gelten. Und in der Zivilprozessordnung ist - im Gegensatz zum Strafprozess - keine generelle Aussageverweigerung vorgesehen. Vielmehr muss die Entschlagung bei jeder Frage einzeln geprüft werden.
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