Regeländerungen

BVT-U-Ausschuss: Neue Verhaltensregeln für Hausdurchsuchungen

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung hat neue Regeln für Hausdurchsuchungen erlassen.

Das hat der Sicherheitsbeauftragte Thomas T. am Dienstag im Untersuchungsausschuss gesagt. Demnach würde die Polizei künftig keine zentralen Zutrittskarten mehr erhalten und nicht in die Sicherheitszentrale vorgelassen.

Zu Beginn der Hausdurchsuchung am 28. Februar war Thomas T. nicht im BVT, sondern im Innenministerium. Dort informierte er die Leiterin der Rechtsabteilung, Michaela K., über die Razzia und kehrte danach in die Rennwegkaserne zurück.

Keine Angaben zu „ruppiger“ Hausdurchsuchung

Über das von anderen Kollegen teils scharf kritisierte Auftreten der an der Hausdurchsuchung beteiligten Beamten konnte T. daher keine Angaben machen. Bestätigt hat Thomas T. allerdings, dass die beiden Kollegen in der Sicherheitszentrale etwa eine halbe Stunde lang ihren Aufgaben nicht nachgehen durften: "Hätten wir einen Alarm bekommen, hätten die beiden nicht reagieren dürfen."

Zukünftig gibt es keinen Zutritt zur Sicherheits-Zentrale

Wiederholen sollten sich diese Vorgänge allerdings nicht. Seit voriger Woche existiert im BVT laut T. nämlich eine eigene Dienstanweisung für den Umgang bei Hausdurchsuchungen. Demnach würden die mit der Durchsuchung betrauten Polizisten künftig keinen Zugang zur Sicherheitszentrale mehr bekommen.

Befehl nur noch schriftlich möglich

Auch zentrale Zutrittskarten würden nicht mehr an die Beamten ausgehändigt. "Es hätte mehrere Möglichkeiten gegeben. Auch die Möglichkeit, dass jemand mitgeht mit einer Zentralkarte", sagte Thomas T. Und auch ein bloß mündlicher Hausdurchsuchungsbefehl würde nicht mehr akzeptiert: "Grundsätzlich wird ein schriftlicher Hausdurchsuchungsbefehl verlangt."

Über die neue Dienstanweisung gab Thomas T. nur äußerst widerwillig Auskunft, weil er davon Fragen der Gebäudesicherheit berührt sah. Die SPÖ argumentierte dagegen, dass das Verhalten bei Hausdurchsuchungen nicht sicherheitsrelevant sein könne, weil Hausdurchsuchungen ja nur von Polizisten und nicht von Verbrechern durchgeführt werden. Nach einer kurzen "Stehung" der Fraktionschefs war T. dann doch zur Beantwortung bereit.

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