Strafgefangene sollten auf Anzeigen wegen Sexualdelikten kontrolliert werden - allenfalls gibt's keinen Freigang.
Das BZÖ erneuert seine Forderungen nach härteren Strafmaßnahmen gegenüber Sexualstraftätern. Der Fall des geständigen Sex-Attentäters Andreas B., gegen den nun auch wegen anderer Missbrauchsfälle ermittelt wird, erfordere eine Überprüfung aller Häftlinge auf allfällige Anzeigen, meinte BZÖ-Chef Peter Westenthaler am Donnerstag. Außerdem solle es bei Sexualstraftätern keine Haftprüfung mehr geben, auch wenn das gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße.
Grund ist der Volksschul-Unhold
Gegen Andreas B., der wegen
Einbruchsdiebstahls inhaftiert war und während eines unbeaufsichtigten
Freigangs eine Volksschülerin missbraucht haben soll, lag auch eine Anzeige
wegen sexuellen Missbrauchs vor. Diese war aber in seiner Haftanstalt nicht
bekannt, weil er nicht verurteilt worden war. Daher sei es notwendig,
sämtliche Hafteinsitzende vor der Entlassung oder einem Freigang auf
allfällige Anzeigen hin zu überprüfen, forderte der Orange.
Überhaupt solle es nach Schweizer Vorbild für Sexualstraftäter keine regelmäßige Haftprüfung mehr geben, und damit auch keine Möglichkeit mehr für eine vorzeitige Entlassung. Eine solche Maßnahme würde zwar gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, so der BZÖ-Chef, er sehe aber in diesem Punkt die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich.
Üblicher Seitenhieb gegen Berger
SPÖ-Justizministerin Maria
Berger wirft Westenthaler vor, den aktuellen Fall zu "bagatellisieren"
und sich lediglich um Hafterleichterungen für Häftlinge zu kümmern. Vielmehr
solle sie dafür sorgen, dass die Daten zwischen Polizei und Justiz besser
vernetzt werden. Hätte die Justiz von der Anzeige wegen Missbrauchs gegen
Andreas B. gewusst, wäre die Tat zu verhindern gewesen, glaubt er. Außerdem
erneuerte Westenthaler die Forderung nach einer Haftuntergrenze von zehn
Jahren bei Sexualdelikten sowie lebenslänglich bei derartigen Delikten mit
Todesfolge.