Verordnung da

Keiner kontrolliert Quarantäne

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Ab 1. August fallen die bis­herigen Quarantäneregeln in Österreich.

Österreich. Zuhausebleiben mit positivem Covid-Test – das galt lange als Pandemie-Dogma. Mit der neuen Corona-Verordnung – die ÖSTERREICH vorliegt – gehört das ab August der Vergangenheit an: Wer sich nicht krank fühlt, aber mit Corona infiziert ist, darf nun das Haus verlassen – „verkehrsbeschränkt“.

  • Verkehrsbeschränkt. Das heißt: Es muss durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden. Runter darf sie nur im Freien, bei zwei Meter Abstand. Die neue Regel ersetzt die Quarantäne: Zehn Tage gilt das, nach fünf kann man sich freitesten. Wer sich krank fühlt, soll zu Hause bleiben.

Ohne Symptome in die Arbeit, Disco, zum Sport

  • Arbeit. Symptomlose Infizierte können wie gewohnt in die Arbeit gehen. Wenn dort nur aktuell Infizierte zusammentreffen, muss nicht einmal eine Maske getragen werden. Ausgenommen davon sind vulnerable Settings.
  • Krankschreiben. Zur Arbeit zwingen können soll Infizierte auch ohne Symptome niemand. Dafür kann man sich wieder telefonisch krankschreiben lassen. Risikogruppen müssen nicht vor Ort arbeiten, wenn es keine Schutzeinrichtungen gibt.
  • Freizeit. „Verkehrsbeschränkte“ dürfen auch in Disco oder Fitnesscenter – solange die FFP2-Maske aufbleibt. Der ­Indoorgastronomiebesuch ist schwer möglich, da Essen und Trinken nicht erlaubt ist. Aber: Im Gastgarten darf man Platz und die Maske – bei Abstand – sogar abnehmen.
  • Zu Hause. Wenn haushaltsfremde Personen zu Besuch sind, müssen „Verkehrs­beschränkte“ auch im privaten Wohnraum – wie auch Auto – eine FFP2-Maske tragen.
  • Kontrollen. Die Regeln konkret kontrollieren soll laut Regierung niemand. Die Frage ist auch, wie. Unmöglich.
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