Justizminister Moser erklärt: Wegen nicht gelöschter Daten kam es zu Hausdurchsuchungen
Justizminister Josef Moser (ÖVP) hat am Mittwoch nach Vorliegen des Berichts der Staatsanwaltschaft über die Causa BVT informiert. Demnach gibt es fünf Beschuldigte, namentlich genannt wird nur der suspendierte Behördenleiter Peter Gridling. Es gehe vor allem um den Vorwurf unterlassener Datenlöschung, so Moser. Die Hausdurchsuchungen seien wegen einer befürchteten Fernlöschung erfolgt.
Bereits im Juli 2017 sei ein Konvolut an Vorwürfen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingelangt. Nach einer Anzeige eines Anwalts begannen die Ermittlungen. Im Jänner 2018 wandte sich dann Peter Goldgruber, Generalsekretär des Innenministeriums, an die Staatsanwälte. Dieser Weg sei "ein zulässiger", wie sein Gegenüber im Justizministerium, Sektionschef Christian Pilnacek, betonte. Es sei dies in der Strafprozessordnung so vorgesehen. Im Monat darauf wurden insgesamt vier Zeugen, zwei davon in Begleitung eines Kabinettsmitarbeiters des Innenministeriums, vernommen.
Daten nicht gelöscht
Im Raum stehe primär der Vorwurf, dass im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) zu löschende Daten nicht gelöscht wurden bzw. unzulässig Datenkopien angefertigt wurden, so Moser, es ging also um Amtsmissbrauch. Gridling wird vorgehalten, es trotz Kenntnis der Umstände mutwillig unterlassen zu haben, eine Löschung und damit die Herstellung eines gesetzeskonformen Zustands angeordnet zu haben.
Weil insbesondere ein Zeuge von der Möglichkeit einer Beweisvernichtung per Fernlöschung gesprochen habe, habe man eine Beweissicherung per Hausdurchsuchung für angezeigt gehalten, so der Minister. Der Anstoß, hier die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) zuzuziehen, sei von Goldgruber gekommen. Daran, dass die WKStA dieses Angebot angenommen habe, "ist keinerlei Kritik zu üben", betonte Pilnacek. Auch Moser bezeichnete dies als "nachvollziehbar".
Durchsuchungen
Am 28. Februar kam es dann zu den Durchsuchungen, und zwar in mehreren Büros des BVT sowie an vier privaten Wohnadressen. Zu diesem Zeitpunkt gab es auch einen Bericht an die Oberstaatsanwaltschaft. Insgesamt 58 EGS-Beamte waren im Einsatz, und zwar "in normaler Straßenjustierung", wie Moser betonte. Mit dabei waren fünf Staatsanwälte und acht IT-Experten.
Die Datenträger und Kopien seien umgehend in einen besonders zugangsbeschränkten Raum gebracht worden. Einzelfalldaten oder die besonders heikle Extremismusdatenbank seien "nie das Zielobjekt" gewesen, betonte Pilnacek: "Die ist nicht einmal angesehen worden, die ist am Server des BVT verblieben." Dass rund um die Amtshandlungen externe Personen Zugang zu den Daten bekommen haben könnten, schloss Pilnacek aus. Bei der Leiterin des Extremismusreferats sei deshalb eine Durchsuchung erfolgt, weil sie laut Zeugenaussage einen sehr intensiven beruflichen Kontakt zu einem der Beschuldigten unterhalten habe.