Mindestquote und Co.

DAS ändert sich jetzt bei der Matura

An den AHS ist eine Abschlussarbeit künftig kein Pflichtteil der Matura mehr.  

Die aktuelle Übergangsregelung, wonach man alternativ eine zusätzliche schriftliche oder mündliche Prüfung wählen kann, soll laut Beschluss des Ministerrats ins Dauerrecht übernommen werden. Ab 2027 soll man zudem auch mit zwei Fünfern im Zeugnis noch Chancen auf einen Antritt beim Haupttermin haben, bei der Mündlichen kommt eine Mindestquote. Für die Schulen soll die Matura unbürokratischer werden.

Die Einführung eines Schwellenwerts bei der mündlichen Matura war eigentlich schon für den aktuellen Jahrgang geplant, Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) wollte die Änderung allerdings als Teil eines größeren Pakets mit Entbürokratisierungsmaßnahmen beschließen. Diesen Mittwoch wurde es im Ministerrat abgesegnet. Für AHS und Berufsbildende höhere Schulen (BHS) soll die Neuregelung weniger Vorgaben und eine einfachere Organisation bringen. Konkret sollen sie mehr Flexibilität bei Prüfungsterminen und Abläufen in den nicht-standardisierten Fächern und bei der Zusammensetzung der Prüfungskommissionen bekommen, Prüfungsprotokolle und Beilagen müssen nur noch drei statt wie bisher 60 Jahre archiviert werden.

Für die Gymnasien bedeutet das Paket schon wieder die nächste Änderung bei der Abschließenden Arbeit (ABA), die erst in diesem Schuljahr die verpflichtende schriftliche Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) abgelöst hat. Im Rahmen der ABA kann auch ein Multimediaprodukt, eine Videoreportage, ein Podcast oder eine empirische Erhebung als Abschlussarbeit abgegeben werden, nur als Übergangslösung sollte man bis 2028/29 alternativ auch in einem weiteren Fach mündlich oder schriftlich antreten können. Weil sich diese Option aus Sicht des Ministeriums bewährt hat - die Hälfte der AHS-Maturanten hat sie heuer genutzt - soll die ABA nun "dauerhaft freiwillig" bleiben, so der Plan. Dass die AHS-Matura trotzdem alle aufs Studieren vorbereitet, soll durch die verbindliche "Wissenschaftsorientierung" in den kommenden Lehrplänen sichergestellt sein.

Einheitliche Regeln zum Schummeln

Für AHS und BHS verpflichtend soll ab 2027 die angekündigte Mindestquote von 30 Prozent bei der mündlichen Matura gelten, bisher mussten die Jugendlichen bloß an der Prüfung "mitwirken". Weil seit der Coronapandemie die Jahres- in die Maturanote eingerechnet wird und man damit mit einem Befriedigend oder einer besseren Note im Zeugnis vor dem Durchfallen de facto geschützt ist, sind laut Lehrervertretung Prüflinge in den vergangenen Jahren teilweise völlig unvorbereitet zur Mündlichen aufgetaucht. Bei negativen Beurteilungen gab es laut Ministeriums wegen des unscharfen Begriffs "mitwirken" häufig Widersprüche, durch die Neuregelung würden "Unklarheiten beseitigt". Bei der schriftlichen Klausur wurde wegen ähnlicher Probleme schon 2021 ein Schwellenwert eingeführt.

Einheitliche Regeln kommen außerdem für den Umgang mit technisch immer gefinkelteren "unerlaubten Hilfsmitteln": Künftig gilt es schon als Schummeln, wenn man eines dabeihat und es jederzeit einsatzbereit wäre. Maturanten, die in einzelnen Fächern schwächeln, sollen außerdem künftig mehr Chancen auf einen Antritt zum Haupttermin bekommen: Ab 2027 sollen sie vor der Matura in bis zu zwei Pflichtgegenständen eine Wiederholungsprüfung ablegen und bei Bestehen gleich zur Matura antreten können. Bisher war das nur bei einem Fünfer möglich.

Für Bildungsminister Wiederkehr bekommen die Schulen durch die geplanten Maßnahmen "notwendigen Spielraum zurück": Die abschließenden Prüfungen würden modernisiert und gleichzeitig die Eigenverantwortung der Schulstandorte gestärkt. Der rote Bildungssprecher Heinrich Himmer sah ein "breites Maßnahmenpaket", um die Bildung der Jugendliche zu stärken. Sein ÖVP-Pendant Nico Marchetti betonte neben der Wahlfreiheit auch den Fokus auf Leistung. "Für uns ist klar: Leistung muss sich auszahlen und die Matura muss etwas wert sein."

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