Zuschlag erst ab 13. Stunde

Das ist Österreichs erster 12-Stunden-Tag-Arbeitsvertrag

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ÖSTERREICH zeigt den Vertrag, der derzeit Arbeiter und Arbeiterkammer schäumen lassen.

Die AK schlägt Alarm: Ein von Wien aus tätiges internationales Handelsunternehmen hat seinen 150 Mitarbeitern eine neue Gleitzeitvereinbarung zur Unterschrift vorgelegt, wonach aus bisherigen Überstunden normale zuschlagsfreie Stunden werden, die nur als Gleitzeit freigenommen werden können. Überstundenzuschläge soll es nur noch nach Überschreiten von 12 Arbeitsstunden am Tag geben.

ÖSTERREICH erhielt einen Auszug des umstrittenen Vertrags zugespielt, der nun die Wogen hochgehen lässt.

12-Stunden-Tag Arbeitsvertrag
© Tageszeitung ÖSTERREICH

Im Vertragsentwurf der Firma heißt es zum Punkt Überstunden, dass diese dann anfallen würden, wenn "die tägliche Normalarbeitszeit von 12 Stunden überschritten wird (Der Mitarbeiter darf die tägliche Normalarbeitszeit von 12 Stunden nur in gesetzlich zulässigen Fällen und nur auf ausdrückliche Anordnung seines Vorgesetzten überschreiten)."

Zudem wird "ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Gleitzeitperiode keine Mehr- bzw. Überstunden ausbezahlt werden. Falls diese aufgrund der zulässigen Tagesarbeitszeit von 12 Stunden anfallen sollten, dann sind sie durch Zeitausgleich zu verbrauchen." Wobei die Firma laut AK ausschließlich das Aufbrauchen eines Gleitzeitguthabens im Verhältnis 1:1 meint, also ohne Überstundenzuschläge. Gelten soll die Regelung ab Dezember.

12-Stunden-Tag Arbeitsvertrag
© Tageszeitung ÖSTERREICH

 

Anderl: "Das ist glatter Lohnraub"

"Das ist glatter Lohnraub", kritisiert AK-Präsidentin Renate Anderl das Vorgehen des Unternehmens. "Bei dem Fall handelt es sich um ein Unternehmen ohne Betriebsrat", kritisiert Barbara Teiber, geschäftsführende Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp). "Aus Angst vor Arbeitsplatzverlust sind viele ArbeitnehmerInnen gezwungen, eine Gleitzeitvereinbarung ohne Überstundenzuschläge zu unterschreiben." Ein Arbeitnehmer der Firma hatte sich an die AK-Arbeitsrechtsberatung gewandt.

Rechtlich halte diese Vereinbarung zwar auch mit dem 12-Stunden-Tag-Gesetz nicht, so die AK. Es werde aber kaum ein Mitarbeiter dagegen klagen - aus Angst den Arbeitsplatz zu verlieren. Eines zeige der Fall aber deutlich: "Die Bosse haben das Gesetz bestellt und als Signal für Lohnraub und Ausbeutung verstanden", so Anderl. Die Warnungen von AK und Gewerkschaften hätten sich bewahrheitet: "Die Abgeltung von Millionen Überstunden steht auf dem Spiel und es kann den Unternehmen nicht schnell genug gehen, die neue Gesetzeslage auszunutzen", kritisiert die AK-Präsidentin.
 

Empfehlung: Gründung von Betriebsrat

Auch die GPA-djp will Betroffenen zur Seite stehen: "Wir empfehlen die Gründung eines Betriebsrats, um sich selbst zu schützen. Als GPA-djp stehen wir bereit, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterstützen", so Teiber. Grundsätzlich werde der 12-Stunden-Tag nach neuer Gesetzeslage, die ab September gilt, von vielen Unternehmen ausgenützt werden, so die Gewerkschafterin.

Gewerkschaften, verschiedene auch kirchennahe NGO, SPÖ und Liste Pilz laufen gegen die Umsetzung eines neuen Arbeitszeitregimes durch die ÖVP/FPÖ-Bundesregierung samt Stimmen der NEOS Sturm. Das Gesetz, das die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 auf 12 Stunden erhöht, wurde als Initiativantrag eingebracht und nicht begutachtet. Das Gesetz erhöht die wöchentliche Höchstarbeitszeit auch auf 60. Stunden. Nach Protesten und einer Großdemo wurde dann noch die Gültigkeit von Jänner 2019 auf September 2018 vorverlegt.
 

"Freiwilligkeit" wird angezweifelt

Die Aufforderung des Arbeitgebers Überstunden zu leisten, die über die 10. Tagesarbeits- bzw. die 50. Wochenarbeitsstunden hinausgehen, können Arbeitnehmer dem Papier nach ohne Angabe von Gründen ablehnen. Diese "Freiwilligkeit" wird von Gegnern aber stark angezweifelt.

Die durchschnittliche, wöchentliche Arbeitszeit darf auch dem neuen Gesetz nach 48 Stunden in einem Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen nicht überschreiten.
 

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