Für Niedrigverdiener

Der automatische Steuerausgleich kommt

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Ab 2017 muss man kein Buchhalter mehr sein, um an sein Geld zu kommen.

Von der sogenannten automatischen Arbeitnehmerveranlagung profitieren vor allem Niedrigverdiener. Jene, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen und daher auch nichts von dieser absetzen können, bekommen Sozialversicherungsbeiträge rückerstattet. Bisher waren das maximal 110 Euro im Jahr und wurden nur von jenen lukriert, die eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht haben.

Automatische Auszahlung

Künftig wird dieses Geld, das Negativsteuer bzw. Steuergutschrift genannt wird, den betroffenen Arbeitnehmern und Pensionisten automatisch ausgezahlt. Sie müssen es also nicht extra beantragen. Die Regierung erwartet sich, dass sehr viele davon profitieren werden, weil nur wenige Niedrigverdiener bisher eine Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) gemacht haben.

200 Mio. sollen mehr ausgezahlt werden
Man rechnet damit, dass jährlich 200 Mio. Euro mehr ausbezahlt werden. Wobei diese Gutschrift im Zuge der Steuerreform auch erhöht wird. Statt bisher zehn Prozent der Sozialabgaben beträgt die Negativsteuer nunmehr 20 Prozent (maximal 400 Euro im Jahr). Pensionisten bekommen eine Gutschrift ihrer Sozialversicherungsbeiträge von maximal 110 Euro.

Die Gutschrift gibt es im Jahr nach der Veranlagung. Damit die Gruppe der Geringverdiener 2016 nicht leer ausgeht, während die Lohnsteuerzahler schon kommendes Jahr von der Tarifreform profitieren, kommt sie schon nächstes Jahr für die zweite Hälfte des heurigen Jahres in den Genuss einer Steuerrückerstattung (das sind 220 bzw. 55 Euro).

Jene, die Lohnsteuer zahlen, müssen ihre Arbeitnehmerveranlagung weiterhin selbst einreichen. Bei ihnen werden künftig nur Spenden und Kirchenbeiträge automatisch von den sammelnden Organisationen dem Finanzamt gemeldet.

Kanzleramts-Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) zeigte sich darüber erfreut, dass in den letzten Verhandlungen zur Steuerreform weitere Entlastungen für Arbeitnehmer und Pensionisten vereinbart worden seien, "insbesondere für jene mit geringen Einkommen". "Dadurch wird die Kaufkraft von mehr als vier Millionen Menschen noch früher als geplant gestärkt", so Steßl.

Auch die Regelungen für steuer- und abgabenfreie Mitarbeiterrabatte wurden geändert: Anstatt der geplanten zehn Prozent vom marktüblichen Preis und maximal 500 Euro stehen nun 20 Prozent und 1.000 Euro zu. Derzeit werden alle Rabatte steuerfrei behandelt, solange das argumentiert werden kann.

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