12. Dezember

Der spannendste Tag des Jahres

Teilen

Regierungs-Angelobung und Grasser-Prozess am 12. Dezember.

Der Regieplan steht. Und halten sich alle Verhandler daran, dann wird der 12. Dezember zum politisch spannendsten Tag des Jahres. Nicht nur der Buwog-Prozess soll da endlich starten (siehe unten), auch die türkis-blaue Regierung könnte da angelobt werden.

Untergruppen sind fertig – Hauptgruppe übernimmt

  • Fachgruppen. Klar ist: Die Untergruppen beenden heute ihre Arbeit. Die Steuerungsgruppe mit ÖVP-Chef Sebastian Kurz und FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache übernimmt alle Streitpunkte. Sie tagt heute wieder – so wie auch in der kommenden Woche.
  • OSZE-Gipfel. Sind die Verhandlungen bis Mittwoch nicht beendet, was als unwahrscheinlich gilt, herrscht erst einmal kurzfristig Stillstand: Sebastian Kurz hat außenpolitische Verpflichtungen beim OSZE-Gipfel, der am 7. und 8. Dezember in Wien stattfindet.
  • Finale. Am langen Wochenende soll es dann aber ans Eingemachte gehen. Alle strittigen Punkte von der Finanzierung der Steuerreform über das Rauchverbot bis zur Pflichtmitgliedschaft in den Kammern müssen bis Sonntag ausgeräumt werden.
  • Bundespräsident. Präsident Alexander Van der Bellen müsste bis 11. 12. die Minister der Regierung Kurz absegnen, um sie schließlich am 12. 12. anzugeloben. Bereits jetzt tauschen sich Strache und VdB darüber aus.
  • FPÖ. Ein Fragzeichen spielt in diesem Plan noch die FPÖ. Einige Vertreter sollen Kurz seinen ersten großen Auftritt als Kanzler nicht vergönnen: EU-Rat in Brüssel schon am 14. Dezember.

Schicksalstag für Grasser & Co.

Nicht nur die neue Regierung soll am 12. Dezember stehen, auch der Buwog-Prozess startet an diesem Tag. An diesem Termin hält zumindest das Straflandesgericht vorerst fest, obwohl der Oberste Gerichtshof (OGH) noch einen (!) Tag vor dem Prozessstart über eine Nichtigkeitsbeschwerde verhandelt. Darin geht es um die Frage, ob die Buwog-Richterin überhaupt für die Causa zuständig ist, oder ob diese an eine andere Richterin abgegeben werden müsste.

Entscheidet der OGH am 11. 12. aber, dass eine andere Richterin den Buwog-Prozess übernehmen muss, hat das massive Auswirkungen auf das Verfahren: Der Prozessstart platzt, eine neue Richterin muss sich erst wieder monatelang einarbeiten.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten