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Die Erklärung von SPÖ und ÖVP im Wortlaut

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SPÖ und ÖVP haben sich zur Wiederaufnahme der Koalitionsverhandlungen am Freitag auf eine gemeinsame Erklärung verständigt.

"Gemeinsame Erklärung von SPÖ und ÖVP anlässlich der Wiederaufnahme der Regierungsverhandlungen am 17. November:

Um eine gute Ausgangsposition für vertrauensvolle und erfolgversprechende Verhandlungen zur Bildung einer gemeinsamen Bundesregierung aus Sozialdemokratischer Partei Österreichs und Österreichischer Volkspartei zu schaffen, werden folgende Positionen übereinstimmend festgehalten.

Die vorrangigen Ziele der kommenden Legislaturperiode sind:

- Stärkung von Wachstum, Innovation und Mittelstand
- Reduzierung der Arbeitslosigkeit
- Zukunftsorientierte Bildungsreformen zur Erhöhung der Chancen für die Jugend
- Erhaltung der Qualität und nachhaltige Finanzierung des Gesundheits- und Pflegesystems
- Sichere Pensionen und menschenwürdiges Altern
- Gleichstellung der Frauen; Stärkung der Familien
- Bekämpfung der Armut
- Reform von Staat und Verwaltung
- Umfassende Integration und kontrollierte Zuwanderung
- Verlässliche Sicherheits- und Europapolitik
- Stabile Staatsfinanzen

Damit dies gelingt, haben sich SPÖ und ÖVP für die Verhandlungen auf folgende Prinzipien geeinigt:

- Die Verhandlungen verlaufen zügig, transparent und in gegenseitiger Offenheit; jede Partei informiert die Öffentlichkeit fair über den Verhandlungsfortschritt.
- Die Zusammenarbeit der beiden großen Parteien, die über die für Verfassungsänderungen erforderliche Zweidrittelmehrheit im Nationalrat verfügen, bietet auf der einen Seite große Chancen für die Umsetzung großer Projekte, wird aber auf der anderen Seite vielfach als Einschränkung einer lebendigen Demokratie empfunden. Die beiden großen Parteien werden hier daher bewusst gegensteuern.
- Untersuchungsausschüsse sind Organe der parlamentarischen Kontrolle, die ihren Untersuchungsauftrag mit dem Ziel haben, öffentliche Verdächtigungen auszuräumen, allfällige Missstände aufzuzeigen, Konsequenzen daraus zu ziehen und insgesamt damit Schaden vom Land und der Bevölkerung abzuwenden. Sie haben dabei die verfassungsrechtlichen Schranken zu wahren und sich auf die Untersuchung der Vollziehung des Bundes zu beschränken.
- Zum Schutz der Attraktivität des Finanzplatzes Österreich muss das Bankgeheimnis im Interesse der Sparer, Kreditnehmer, Anleger und Bankkunden im Rahmen der Arbeit des Untersuchungsausschusses 'Banken' immer gewahrt werden. Der Umfang des Prüfungsauftrages dieses Untersuchungsausschusses soll durch den BKA/VD und den Legislativdienst des Parlaments klargestellt werden. Die Arbeiten der Untersuchungsausschüsse sollen zügig durchgeführt werden. Ganz im Sinne der Forderungen der Sozialpartner wird hinsichtlich des Untersuchungsausschusses 'Banken' ein Abschluss der Beweisaufnahme und der Zeugenbefragungen bis Jahresende 2006 angestrebt.
- Auf Basis der geltenden Verfassungslage und des Neutralitätsgesetzes wird die Luftraumüberwachung außer Streit gestellt. Um die fortwährende Vertragstreue der Republik Österreich ('pacta sunt servanda') zu unterstreichen, werden internationale Abkommen, europapolitische Zusagen, Bewerbungen und Verträge - ob hoheitlich oder im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung abgeschlossen - außer Streit gestellt.
- Klar ist für beide Seiten, dass jede künftige Zusammenarbeit nur auf dem bereits Erreichten aufbauen kann. Die Geschichte erlaubt kein Zurückdrehen des Rades. Gleichwohl ist es in der Politik notwendig, Verbesserungen und Neuentwicklungen der gesellschaftlichen Situation vorzunehmen. Im Mittelpunkt steht der Gestaltungsauftrag für die Zukunft.
- Während der Dauer der Regierungsverhandlungen wird im Parlament eine zwischen den beiden Verhandlungspartnern abgestimmte Vorgangsweise sichergestellt.

SPÖ und ÖVP arbeiten daran, dass auf der Grundlage dieser Prinzipien die Verhandlungen über eine gemeinsame Bundesregierung in ein Koalitionsübereinkommen münden, das eine konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle Österreichs für die nächste Legislaturperiode sichert."

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