Von Kopftuchverbot bis Teilpension: Das bringt 2026
Die triste Wirtschaftslage und der Zwang zur Budgetkonsolidierung prägt auch das Jahr 2026. Das kommende Jahr bringt daher gedämpfte Gehaltsabschlüsse, Härte im Sozialbereich, Gebührenerhöhungen und weniger Förderungen. Öffitickets werden trotz Klimakrise teurer, das Pendeln wird dagegen noch stärker gefördert. Neu kommt die Teilpension, in den Schulen das Kopftuchverbot. Ein letztes Mal gibt es die Autobahnvignette als Pickerl, und auch der Eltern-Kind-Pass wird digital.
Nachdem die Teuerung diesmal geringer als in den Jahren zuvor ausfiel, steigen auch Gehälter, Löhne und Pensionen diesmal weniger. Das bereits fertige Beamtengehaltspaket wurde wieder aufgeschnürt, aus Rücksicht auf die schlechte Budgetlage. Verbesserungen gibt es für freie Dienstnehmer, auch für sie kann es künftig Kollektivverträge geben. Eingeschränkt werden die Zuverdienstmöglichkeiten in der Arbeitslosigkeit, was vor allem von der Kulturszene kritisiert wurde. In mehreren Bundesländern kommen Verschärfungen bei der Sozialhilfe, und das noch vor der für 2027 geplanten bundesweiten Reform.
Altersteilzeit wird großteils abgelöst
Für Pensionisten wird die Teilpension eingeführt, die großteils die Altersteilzeit ablöst. Das Frauenpensionsalter steigt weiter, und das Antrittsalter für die Korridorpension steigt von 62 auf 63 Jahre.
Routinemäßig erhöht wird das Pflegegeld. Für das Personal in diesem Bereich gibt es eine positive Nachricht, die Schwerarbeiterregelung wird auf sie ausgeweitet. Wichtigste Neuerung im Gesundheitsbereich ist die ab Oktober gültige Digitalisierung des Eltern-Kind-Passes.
Im Bereich der Steuern kommen Erleichterungen für Frauen und Pendler. Es entfällt die Umsatzsteuer auf Frauenhygieneartikel und Verhütungsmittel. Der steuerliche Absetzbetrag für Fahrtkosten steigt. Gesenkt wird vorübergehend die Elektrizitätsabgabe. Die Stromkosten dürften daher insgesamt sinken, auch weil es einen neuen Sozialtarif in Höhe von 6 Cent pro Kilowattstunde gibt, der rund 290.000 einkommensschwachen Haushalten zugutekommen wird. Die Gasnetzgebühren steigen stark, im Schnitt um 18,2 Prozent.
Gegen "Parkplatz-Abzocke"
Im Justizbereich will man der "Parkplatz-Abzocke" die Geschäftsgrundlage entziehen, indem der Anwaltstarif bei bestimmten Besitzstörungsklagen gesenkt wird. Im Strafvollzug kommen Erleichterungen für bedingte Entlassungen.
Beim Verkehr wird an der Wiener Nordost-Umfahrung (S1) weiter gebaut, noch nicht aber am umstrittenen Lobautunnel. Bereits im Betrieb ist der Koralmtunnel der Südbahn, der die Reisezeit zwischen Graz und Klagenfurt drastisch reduziert. Autofahrern blühen Steuererhöhungen. Eine geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung soll E-Mopeds von Radwegen verbannen.
An den Schulen wird im Herbst das Kopftuchverbot für Mädchen bis 14 scharf gestellt. Deutschlernen wird auch im Klassenverband statt nur in Förderklassen ermöglicht. An den Unis kommt ein digitaler Studierendenausweis, erstmals wird ein Psychotherapie-Masterstudium angeboten.
Wahlen stehen nur sehr wenige an, wichtigste Ereignisse sind die Urnengänge in Graz und Sankt Pölten. An Personalia sind der Umstieg von Ex-EU-Kommissar Johannes Hahn zum Präsidenten der Nationalbank und die Weihe von Josef Grünwidl zum Wiener Erzbischof zu erwarten.
Gehalts- und Pensionserhöhungen
Das neue Jahr 2026 bringt für viele Beschäftigte und Pensionisten eine Gehalts- bzw. Pensionserhöhung. Nachdem die Teuerung heuer im Vergleich zum Vorjahr etwas geringer ausfiel, steigen auch die Gehälter, Löhne und Pensionen mit dem Jahreswechsel weniger stark an als noch vor einem Jahr.
Ein klares Zeichen, dass die Gehaltsabschlüsse heuer tiefer ausfallen, gab es bereits bei den Metallern - traditionell die ersten in einem Jahr, die ihre Gehälter neuverhandeln. Die Ist-Löhne sind hier bereits mit 1. November um 1,41 Prozent gestiegen, die Mindestentgelte wurden um 2 Prozent angehoben. Der Abschluss gilt gleich für zwei Jahre: Ab November 2026 steigen die Löhne und Gehälter der Branche erneut um 1,9 Prozent (Ist) und 2,1 Prozent (Mindestentgelt).
Zuverdienst für Arbeitslose wird eingeschränkt
Ab Jänner 2026 werden die Zuverdienstmöglichkeiten von Arbeitslosen eingeschränkt. Arbeitslose Personen dürfen dann nur mehr in Ausnahmefällen das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe durch einen Zuverdienst aufstocken. Alle anderen müssen bis spätestens 31. Jänner 2026 ihre Nebenjobs aufgeben, um die Ansprüche nicht rückwirkend zu verlieren. Vor der Regeländerung durften AMS-Beziehende noch bis zu 551,10 Euro monatlich ohne Verlust von Leistungen dazuverdienen.
Ausgenommen von der Neuregelung sind Langzeitarbeitslose über 50 Jahren, Personen mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent und jene, die bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 26 Wochen lang diese Nebentätigkeit ausgeübt haben. Generell dürfen Langzeitarbeitslose oder Menschen, die wegen Krankheit mindestens 52 Wochen lang Krankengeld bekommen haben, einmalig für 26 Wochen geringfügig arbeiten.
Schärfere Regeln bei der Sozialhilfe
Das Jahr 2026 bringt in mehreren Bundesländern teils deutliche Verschärfungen bei der Sozialhilfe bzw. der teils noch "Mindestsicherung" genannten Sozialleistung. Zwar plant die ÖVP-SPÖ-NEOS-Koalition ohnehin eine bundesweite Reform der Sozialhilfe bis 2027, ein Gutteil der Länder hat aber bereits jetzt für das Jahr 2026 striktere Regeln beschlossen.
Die derzeitigen geltenden bundesweiten Vorgaben sehen bei der Sozialhilfe statt Mindestsätze Maximalbeträge vor. Diese werden im Jahr 2026 angepasst.
Für Alleinlebende und Alleinerziehende betrug die Höhe der Sozialhilfe im Jahr 2025 maximal rund 1.209 Euro pro Monat, 2026 steigt dieser Satz laut Sozialministerium auf 1.229,89 Euro. Für Paare wird der monatliche Maximalbetrag bei 1.721,85 Euro liegen (2025: 1.693 Euro). Für volljährige Personen, die mit anderen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, gilt, dass pro leistungsberechtigter Person nur 70 Prozent der vollen Leistung zu gewähren sind, das sind 860,92 Euro (2025: 846 Euro), ab der dritten volljährigen Person 45 Prozent bzw. 553,45 Euro (2025: 544 Euro). Zur Deckung des Wohnbedürfnisses kann um 30 Prozent mehr gewährt werden als im Höchstsatz festgehalten ("Wohnkostenpauschale"), darüber hinaus gibt es weitere Leistungen für spezifische Fälle.
Für Kinder gibt es zusätzliche Geldleistungen. Diese können die Länder frei bestimmen, da der Verfassungsgerichtshof im Dezember 2019 die im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz festgelegten degressiv (mit fortlaufender Kinderzahl abnehmend) gestaffelten Höchstsätze für Minderjährige aufgehoben hat.
Die neue Teilpension
Das Jahr 2026 bringt etliche Neuerungen im Pensionssystem. Zentral ist dabei die Einführung der Teilpension, die großteils die Altersteilzeit ablöst. Weiter ansteigen wird das gesetzliche Antrittsalter von Frauen, länger wird der Weg in die Korridorpension. Bei der Pensionsanpassung wird nur bei Bezügen bis 2.500 Euro die Inflation voll abgegolten, darüber hinaus gibt es einen Fixbetrag.
Konkret ist bis 2.500 Euro ein Plus von 2,7 Prozent vorgesehen, sämtliche höhere Pensionen werden um einen Fixbetrag von 67,50 Euro aufgestockt. Dabei ist zu beachten, dass unterschiedliche Pensionsbezüge der selben Person zusammengezählt werden. Das heißt, wenn jemand eine kleine Zweitpension bezieht, wird sie nicht höher aufgestockt, obwohl sie unter 2.500 Euro liegt. Im ersten Jahr nach dem Pensionsantritt gilt nun für alle, dass man die halbe Erhöhung bekommt - das heißt 1,35 statt 2,7 Prozent.
Um 2,7 Prozent erhöht werden die Richtsätze für die Ausgleichszulage. Für Alleinstehende stehen kommendes Jahr 1.308,39 Euro monatlich zur Verfügung, für Paare 2.064,12 Euro.
Pflegegeld wird routinegemäß erhöht
Das Pflegegeld wird mit Jahreswechsel 2025/26 ein weiteres Mal routinegemäß erhöht - und zwar wie schon seit 2020 um den sogenannten "Anpassungsfaktor". Für 2026 bedeutet das laut Sozialministerium eine Steigerung um 2,7 Prozent - analog zu den Pensionen. Angepasst werden auch zahlreiche weitere Leistungen im Pflegesektor, etwa der Angehörigen-Bonus, Förderungen in der Palliativversorgung sowie Mittel für die Langzeitpflege und den Ausbildungszuschuss.
Pflegegeldbezieher der Stufe 1 erhalten ab 1. Jänner monatlich 206,20 Euro (bisher 200,80), in Stufe 2 bekommt man dann 380,30 Euro (statt 370,30). 592,60 Euro gibt es in Stufe 3 (bisher 577), 888,50 Euro in Stufe 4 (bisher 865,10), in Stufe 5 dann 1.206,90 Euro (bisher 1.175,20). Für Betroffene in Stufe 6 gibt es künftig 1.685,40 Euro (bisher 1.641,10) und in Stufe 7 2.214,80 Euro (bisher 2.156,60).
Eltern-Kind-Pass ab Oktober elektronisch
Der Eltern-Kind-Pass wird ab 1. Oktober 2026 digital. Neben dieser Neuerung wird im Gesundheitsbereich im kommenden Jahr auch an der Kostenobergrenze bei der Rezeptgebührenbefreiung geschraubt. Die Rezeptgebühr selbst wird für 2026 eingefroren und liegt wie schon 2025 bei 7,55 Euro. Daten der Gesundheitsakte ELGA sind nun 30 statt bisher zehn Jahre lang abrufbar.
Neu festgestellte Schwangerschaften werden ab 1. Oktober ausschließlich elektronisch erfasst, ab 1. März 2027 gilt das dann für alle Kinder bei Geburt. Das bekannte gelbe Heft hat dann endgültig ausgedient.
Im ersten Halbjahr 2026 soll zudem per Verordnung eine Ausweitung des Untersuchungsprogramms festgelegt werden. Vorgesehen ist etwa eine zusätzliche freiwillige Hebammenberatung und ein zusätzlicher vierter Ultraschall, eine allgemein- und familienmedizinische Untersuchung oder ein Gesundheitsgespräch mit Schwerpunkt auf psychosoziale und sozioökonomische Belastungen.
Steuererleichterungen für Frauen und Pendler
Für Steuerzahlende bringt das kommende Jahr einige Neuerungen. Steuererleichterungen gibt es für Frauen sowie für Pendler und Pendlerinnen. Denn ab 1. Jänner entfällt die Umsatzsteuer auf Frauenhygieneartikel und Verhütungsmittel, zugleich wird der Pendlereuro erhöht. Erleichterungen für Kleinunternehmen soll die Erhöhung der Basispauschalierung bringen. Die Steuerstufen bei der Einkommenssteuer werden im kommenden Jahr nur zu zwei Drittel an die Inflationsrate angepasst.
Die Steuerstufen bei der Einkommenssteuer werden 2026 um 1,73 Prozent angehoben, das entspricht zwei Drittel der maßgeblichen Inflationsrate. Damit ergibt sich für 2026 ein jährlicher Grundfreibetrag von 13.539 Euro, für die keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss. Zwischen 13.539 und 21.992 Euro gilt der Eingangsteuersatz von 20 Prozent. Zusätzliche Einkommen bis 36.458 Euro werden mit 30 Prozent besteuert, jene darüber bis 70.365 Euro mit 40 Prozent. Ab 104.859 wird das Jahreseinkommen mit 50 Prozent besteuert. Der Spitzensteuersatz von 55 Prozent gilt unverändert für Einkommen ab 1 Million. Auch die diversen Absetzbeträge und Bezugsgrenzen werden um 1,73 Prozent angehoben. Überstunden bleiben steuerlich begünstigt, allerdings nur mehr bis zu 15 Überstunden und maximal 170 Euro pro Monat.
Frauen werden wohl die ab dem Jahreswechsel geltende Umsatzsteuerbefreiung für Damenhygieneprodukte wie Tampons, Binden, Slipeinlagen und Menstruationstassen in der Geldbörse spüren. Bisher gingen 10 Prozent des Preises dieser Produkte an den Finanzminister. Dasselbe gilt für Verhütungsmittel wie Antibabypillen und Hormonspiralen, die ebenfalls umsatzsteuerbefreit werden. Auch für Kondome, die bisher mit 20 Prozent besteuert waren, entfällt ab 1. Jänner die Umsatzsteuer.
Für Pendlerinnen und Pendler steigt ab 1. Jänner der steuerliche Absetzbetrag für Fahrtkosten. Der Pendlereuro steigt von zwei Euro pro Kilometer einfacher Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz auf sechs Euro. Voraussetzung ist ein Anspruch auf das Pendlerpauschale. Die Maßnahme ist eine Kompensation für die Abschaffung des Klimabonus.
Längere Wertekurse
Im kommenden Jahr kommen auf Flüchtlinge ausführlichere Wertekurse zu. Die verpflichtenden Orientierungskurse werden nunmehr statt drei fünf Tage dauern, und zwar im Regelfall geblockt. Zum Abschluss werden die Asyl- bzw. subsidiär Schutzberechtigten eine zehn Punkte umfassende Integrationserklärung zu unterzeichnen haben, die ein Bekenntnis zu Rechtsstaat, Gleichbehandlung zwischen den Geschlechtern sowie zum Leben österreichischer Traditionen enthält.
Der fünftägige Grundkurs wird in ebenso viele Module aufgeteilt. Dabei geht es um "Deutsch und Bildung", "Arbeit und Eigenverantwortung", "Staat und Demokratie", "Sicherheit und Zusammenleben" auch mit Fokus auf Kampf gegen Antisemitismus und schließlich "Zugehörigkeit und Engagement" mit Blick auf das Ehrenamt. Absolviert man die Kurse nicht bzw. verweigert man die Integrationserklärung, drohen Sanktionen
Niedrigere Stromkosten und höhere Gasnetzgebühren
Das neue Jahr bringt niedrigere Stromkosten und höhere Gasnetzgebühren. Bei Strom steigen die Netztarife mit 1. Jänner 2026 zwar im Schnitt um 1,3 Prozent. Dass Strom dennoch für viele günstiger wird, liegt am neuen Sozialtarif sowie an der temporären Wiederabsenkung der Elektrizitätsabgabe. Diese beträgt im nächsten Jahr für Haushalte statt 1,5 nur 0,1 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei Gas steigen die Netzgebühren mit Jahreswechsel erneut stark, im Schnitt um 18,2 Prozent.
Sowohl bei den Strom- als auch den Gasnetztarifen, die jährlich von der Energiebehörde E-Control festgelegt werden, gibt es große regionale Unterschiede. Bei Strom sinken sie in Vorarlberg, Kärnten, Wien und in der Steiermark leicht und in Salzburg deutlich. Am stärksten steigen sie in Niederösterreich, Tirol und im Burgenland. Bei Gas steigen sie in Kärnten, Niederösterreich, in der Steiermark und im Burgenland am stärksten.
Klimatickets werden teurer
Das - umweltgerechte - Befahren der Strecken wird aber teurer: Der Preis für das österreichweite Klimaticket wurde bereits im September 2025 von 1.095 Euro auf 1.300 erhöht, nun steigt er mit 2026 noch einmal auf 1.400 Euro. Auch für die meisten regionalen Klimatickets bzw. Jahreskarten in den Bundesländern muss man demnächst tiefer in die Tasche greifen. Vor allem in Oberösterreich und in Wien (467 statt bisher 365 Euro) sind die Preissprünge hoch.
2026 kann die Vignette zum letzten Mal händisch auf das Fahrzeug geklebt werden - und zwar in der Farbe Feuerrot. Ab dem 1. Februar 2027 gibt es dann ausschließlich die digitalen Varianten. Der Preis ist 2025/2026 leicht von 103,8 auf 106,80 Euro gestiegen.