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Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde in der Buwog-Affäre zu vier Jahren Haft verurteilt. Seit 2. Juni sitzt er die Haftstrafe ab. Bereits Ende Juni hatte Grasser den ersten Häfn-Ausgang. Ein Mithäftling äußerte damals gegenüber oe24 seinen Unmut. Immerhin würde anderen dieses Privileg erst nach mehreren Monaten zuteil, erklärte der Insasse. Jetzt wurde Grasser erneut beim Freigang gesichtet – diesmal beim Luxus-Mittagessen mit Ehefrau Fiona am Wörthersee.

Rechtlich ist der gelockerte Vollzug erlaubt, doch unter Häftlingen wächst der Unmut. Ob ein Insasse die Haftanstalt für mehrere Stunden oder sogar Tage verlassen darf, entscheidet allein die jeweilige Anstaltsleitung.

Wir wollen aus diesem Grund wissen: "Findest Du den Freigang von Grasser gerecht?"

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