Das Finanzministerium hat jetzt die 271 Organisationen genannt, Amnesty International ist nicht dabei.
Seit Freitag herrscht Klarheit über die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden: Das Finanzministerium hat die Liste jener 271 Organisationen veröffentlicht, deren Spender für ihre Zuwendungen einen Steuerbonus lukrieren können. Laut ÖVP-Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka wurden zwei Drittel der Anträge genehmigt. Nicht dabei sind Umwelt- und Tierschutzgruppen. Ihnen verspricht Lopatka eine Evaluierung des Modells im Jahr 2011.
Seit Jahresbeginn absetzbar
Spenden für "mildtätige Zwecke" sowie
für Entwicklungszusammenarbeit können seit Jahresanfang von der Steuer
abgesetzt werden. Welche Hilfsorganisationen begünstigt sind und welche
nicht, entscheidet auf Antrag das Finanzministerium. Bisher wurden 271
Organisationen in die entsprechende Liste aufgenommen, darunter die großen
NGO wie die Caritas, Rotes Kreuz, Licht ins Dunkel und die evangelische
Diakonie.
Amnesty International nicht dabei
"Alle großen Organisationen
sind dabei", so Lopatka. Nicht genehmigt wurde der Antrag von Amnesty
International, obwohl es ursprünglich geheißen hatte, Spenden an die
Menschenrechtsorganisation würden sehr wohl absetzbar sein. Lopatka
begründet das damit, dass die zuständige Fachabteilung des
Finanzministeriums zwar die Betreuung von Folteropfern als "mildtätig"
ansieht, nicht aber die sonstige humanitäre Arbeit von Amnesty.
"Ich werde mich massiv dafür einsetzen, dass Amnesty auf die Liste kommt", versichert Lopatka. Er begrüßte daher die von Amnesty-Generalsekretär Heinz Patzelt angekündigte Berufung gegen den ablehnenden Bescheid des Finanzministeriums.
Tier- und Umweltschutz exkludiert
Den Tier- und
Umweltschutzorganisationen, die beim Beschluss im Vorjahr von der
Spenden-Absetzbarkeit ausgeschlossen wurden, sagt Lopatka eine Evaluierung
des Gesetzes im Jahr 2011 zu. Theoretisch könnte die Spenden-Absetzbarkeit
dann rückwirkend mit 1. Jänner 2011 erweitert werden. Die Steuerzahler
dürfte die Absetzbarkeit schon jetzt 100 Mio. Euro jährlich kosten.
Die Evaluierung der Jahre 2009 und 2010 werde zeigen, "ob die einzelnen Trägerorganisationen in einer Krisenzeit ein Plus oder zumindest kein Minus bei den Spenden haben", sagt Lopatka. Für mildtätige und Entwicklungshilfeorganisationen sind neue Anträge zur Aufnahme in die Liste der begünstigten Organisationen aber schon vorher laufend möglich. Lopatka rechnet damit, dass in einem Jahr rund 300 NGOs auf der Liste stehen.
Für die Spender bedeutet die Aufnahme einer Organisation in die Liste des Finanzministeriums, dass sie ihre Zuwendungen beim Lohnsteuerausgleich bzw. bei der Einkommenssteuererklärung teilweise zurückbekommen. Absetzen können sie Spenden im Ausmaß von zehn Prozent des Einkommens. Der Steuerbonus bei einer 100 Euro-Spende beträgt je nach Steuersatz zwischen 36,5 und 50 Euro. Ab 2011 wird der Steuerbonus automatisch ausgezahlt: Die NGOs melden die Höhe der Spenden dann inklusive Sozialversicherungsnummer der Spender direkt ans Finanzamt.