42-Jähriger in St. Pölten zu zehn Monaten Haft, davon acht bedingt, verurteilt.
Ein 42-Jähriger ist am Mittwoch von einem Schöffengericht in St. Pölten nicht rechtskräftig zu zehn Monaten Haft, davon acht bedingt, verurteilt worden. Der Mann wurde wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch und versuchter Nötigung schuldig gesprochen. Er hatte laut Anklage in Zusammenhang mit einem Strafverfahren gegen ihn einer Richterin und einer Staatsanwältin Drohbriefe geschickt.
Der Mann aus dem Bezirk Amstetten war von Ende Februar bis 4. Mai in Untersuchungshaft. Die etwas mehr als zwei Monate lange Vorhaft werde dem Angeklagten angerechnet, führte der Richter aus. Damit habe er den unbedingten Teil seiner Freiheitsstrafe bereits verbüßt.
Nach einem von einer Linzer Staatsanwältin eingebrachten Strafantrag wegen angeblichen Förderbetrugs hatte die Richterin am Landesgericht St. Pölten dem 42-Jährigen Anklage und Ladung zur Hauptverhandlung zugestellt. Der Mann schickte Monate später - im Februar 2017 - je ein Schriftstück an die Beamtinnen. In "langen, verklausulierten Schreiben" forderte er laut Staatsanwalt die beiden auf, das Hauptverfahren ohne Durchführung zu beenden, sonst würde er Schadenersatzansprüche geltend machen.
Von der Richterin hatte er zwei Millionen Euro, von der Staatsanwältin das 600-Fache des entstandenen Schadens bzw. einen Euro pro Sekunde Wartezeit gefordert. Zudem drohte er laut Anklagebehörde, den Schaden durch Dritte eintreiben zu lassen. Dabei habe es sich um eine Anspielung auf die "Malta-Masche" gehandelt, führte der Staatsanwalt aus - nämlich, die Forderung im US-amerikanischen Handelsregister UCC einzutragen und über Malta eine Mahnklage einzubringen.
Der 42-Jährige zeigte sich geständig und entschuldigte sich - wie zuvor schriftlich bei den Opfern - für die Schreiben. "Ich habe zwei Briefe geschrieben, der Inhalt war völlig falsch. Mir war nicht bewusst, was die Schreiben auslösen", meinte der Niederösterreicher. Der Unternehmer nannte falsche Anschuldigungen und Existenzsorgen als Gründe für die Schreiben. Sie seien ein "Akt der Entrüstung", eine "Kurzschlusshandlung" gewesen, "weil ich es nicht mehr ertragen habe". Es habe ihm gereicht, weil seine Beweise nicht berücksichtigt worden seien. Die Schreiben habe er danach schriftlich widerrufen, hieß es.
Bei seinem Mandanten handle es sich nicht um einen "Staatsverweigerer", sagte sein Rechtsanwalt, der um ein mildes Urteil ersuchte. Den Inhalt der Briefe habe er aus dem Internet, berichtete der Angeklagte. Der Staatsanwalt räumte ein, dass es sich beim Beschuldigten nicht um einen typischen "Staatsverweigerer" handle - allerdings habe er Musterschreiben von staatsfeindlichen Organisationen verwendet. Auf Zeugen wurde verzichtet.
Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren liege die Strafe "im untersten Bereich", sagte der Richter. Als mildernd wurden das reumütige Geständnis und der bisher ordentliche Lebenswandel des Angeklagten gewertet, erschwerend wirkte sich das Zusammentreffen eines Vergehens und eines Verbrechens aus. Der 42-Jährige erbat Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.