Der Europäische Gerichtshof gab einer Klage des EX-ORF-Moderators Frodl statt. Jetzt muss Österreich den Ausschluss von Häftlingen überdenken.
Österreich muss über eine Änderung seines Wahlrechts bezüglich des Ausschlusses von Strafgefangenen nachdenken. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat der Klage des Ex-ORF-Moderators und Ex-Häftlings Helmut Frodl gegen diese Regelung recht gegeben. "Wir werden im Detail ansehen, ob wir unser Wahlrecht ändern müssen", sagte Innenministerin Maria Fekter (V) am Freitag am Rande einer Pressekonferenz.
Ausschluss verstoße gegen freie Wahlen
Einen unmittelbaren
Handlungsbedarf gebe es jedoch nicht. Zunächst müsse man das Urteil und die
Begründung des EGMR genau analysieren, betonte Fekter. "Wir haben das Urteil
noch nicht in Händen."
Das Straßburger Gericht hatte am Donnerstag entschieden, dass der Ausschluss Frodls vom Wahlrecht in seiner Zeit als Strafgefangener gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf freie Wahlen verstoßen habe.
Bei Freiheitsstrafen über einem Jahr
Frodl war 1993 wegen
Mordes an einem Wiener Tonstudio-Besitzer zu lebenslanger Haft verurteilt
und im Vorjahr entlassen worden. Die Nationalratswahlordnung sieht in
Paragraf 22 die Wahlausschließung wegen rechtskräftiger Verurteilung zu mehr
als einjährigen Freiheitsstrafe vor. Dies traf auf Frodl zu.