Bund soll in den Gemeinden künftig selbst Unterkünfte errichten können.
Die Quote für Gemeinden bei der Unterbringung für Asylwerber soll 1,5 Prozent betragen. Das sieht der Entwurf für das neue "Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden" vor, der am Montag bei einer Pressekonferenz präsentiert wurde. Die Klubchefs von SPÖ, ÖVP und Grüne gehen davon aus, dass die neue Regelung mit 1. Oktober in Kraft tritt.
Bund soll bei säumigen Ländern durchgreifen
Gelten soll das Durchgriffsrecht des Bundes nur für Länder, die bei der mit dem Innenministerium vereinbarten Quote säumig sind, betonte SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder. Dann kann das Innenministerium im Schnellverfahren Grundstücke, die im Eigentum des Bundes oder diesem zur Verfügung stehen ohne vorheriges Verfahren mit Bescheid zur Nutzung freigeben. Schieder hofft dadurch, menschenwürdige, winter- und wetterfeste Unterkünfte für Flüchtlinge schaffen zu können.
"Wir brauchen einen nationalen Schulterschluss", appellierte ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka an Bund, Länder und Kommunen, denn: "Ein gegenseitiges Ausspielen hilft hier niemandem." Lopatka geht davon aus, dass das Gesetz nur in Ausnahmesituationen zur Anwendung kommt - da es ja auch nur dafür vorgesehen sei. Vorgefühlt hat der ÖVP-Klubchef laut eigener Aussage auch schon beim Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz, Oberösterreichs Josef Pühringer (ÖVP).
Grüne zufrieden
Grünen-Chefin Eva Glawischnig, die mit ihrer Partei dem Gesetz zur nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit verhilft, zeigte sich ebenfalls zufrieden mit der Einigung. "Es ist ein Gesetz, das sowohl einen Anreiz darstellt, als auch einen gewissen Druck ausübt", fand sie. Das Innenministerium könne dadurch rasch handeln. Erfreut zeigte sich Glawischnig auch über die vorgesehene Steigerung der Tagessätze für Asylwerber auf bis zu 21 Euro.
Noch am Montag wurde der Gesetzesentwurf an die anderen Parlamentsparteien übermittelt. Angedachter Termin für die Sondersitzung des Nationalrats ist der 1. September. Nach einem Sonderverfassungsausschuss könnte die Materie schließlich am 23. September zur zweiten Lesung gelangen, was ein Inkrafttreten am 1. Oktober ermöglichen würde. Außer Kraft treten soll das Gesetz übrigens am 31. Dezember 2018.