Die Staatsanwaltschaft ermittelt u.a. wegen Geldwäscherei und Verdacht auf Untreue.
Wie das Magazin NEWS berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien unter der Aktenzahl 611 St 8/10 nun auch gegen den Anwalt von Walter Meischberger, Gerald Toifl, wegen des Verdachts der Untreue nach § 153 StGB, der Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStG und der Geldwäscherei nach § 165 StGB.
Brisanz
Diese Ermittlungen sind gleich mehrfach von Brisanz. Denn
aus Ermittlungsakten geht hervor, dass die Ermittler der SOKO Constantia bei
der Telefonüberwachung von Walter Meischberger "35 teilweise relevante
Gespräche" zwischen Meischberger und seinem Rechtsanwalt Toifl aufgezeichnet
haben. Zwei weitere Gespräche zwischen Meischberger und seinem Anwalt wurden
von weiteren Telefonanschlüssen Meischbergers geführt und ebenfalls abgehört.
Verwertungsverbot
Diese Gesprächsinhalte dürfen in den politisch
so brisanten Buwog-Ermittlungen nicht verwendet werden, weil ein
gesetzliches Verwertungsverbot für anwaltliche Beratungsgespräche besteht.
Verwendet werden konnten diese Gesprächsinhalte daher bisher lediglich als
informeller Ermittlungsansatz.
Nach NEWS vorliegenden Informationen wird jetzt jedoch geprüft, inwieweit zumindest Teile der Gespräche von der Justiz nun doch verwertet werden dürfen, da jetzt auch gegen Toifl ermittelt wird. Bei der Staatsanwaltschaft Wien gibt man sich zu der brisanten Causa äußerst zugeknöpft - offenbar will man offene Ermittlunen nicht gefährden. Es gibt kein offizielles Dementi. Sprecher Thomas Vecsey beschränkt sich auf die Worte: "Kein Kommentar".
Gerald Toifl, für den die Unschuldsvermutung gilt, ist laut Auskunft seiner Kanzlei "wegen Urlaubs" nicht erreichbar und konnte daher bis jetzt keine Stellungnahme abgeben.