Grüne kritisieren Informationspolitik bezüglich Insektizide.
Die Grüne üben wieder Kritik an Umweltminister Nikolaus Berlakovich in Sachen Bienenschutz: Anstatt der kolportierten zehn würden nach neuen Informationen in Österreich jährlich 19 Millionen Tonnen Neonicotinoide eingesetzt werden. Zudem sei über sechs Stoffe keine Auskunft gegeben worden, berichtete das Ö1-Morgenjournal am Freitag.
Neonicotinoide
Nach der für sie unbefriedigenden Antwort des Umweltministers im Mai haben die Grünen rechtliche Mittel ergriffen und genaue Informationen über die Mengen der vertriebenen Neonicotinoide begehrt. Klubchefin Eva Glawischnig sagte, die Mengenangaben der neuen Informationen würden "massiv den Angaben widersprechen, die Umweltminister Berlakovic damals zugegeben hat". Statt zehn sind demnach 19 Tonnen Neonicotinoide eingesetzt worden. Aber noch bekomme man nicht alle Informationen, kritisierte Glawischnig.
Auch die neue Auskunft von Umweltministerium und Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) sei unvollständig. "Es geht noch um sechs Stoffe. Hier wird argumentiert, aufgrund der Ausbringungsmenge könne man etwas über Umsatzzahlen des Unternehmens erfahren. Ich sehe diese Gefahr nicht. Und selbst wenn das der Fall wäre, muss es eine Interessenabwägung geben" und gerade bei toxischen Substanzen müsse die Öffentlichkeit informiert werden, sagte Glawischnig.
Die Grünen haben dem Journal zufolge einen Initiativantrag eingebracht: Sie wollen die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und ein Allgemeines Informationsfreiheitsgesetz. In anderen europäischen Staaten sei man bei der Informationspflicht schon wesentlich weiter als in Österreich. Die EU sei sehr strikt was Umweltinformation betrifft und deshalb bewege sich der Umweltminister außerhalb der Richtlinien, so Glawischnig.
Aus der Rechtsabteilung des Landwirtschaftsministerium hieß es dazu: Bei der Beantwortung wurden fünf Wirkstoffe in Gruppen zusammengefasst. Nur ein Wirkstoff konnte nicht bekannt gegeben werden. Da es dafür nur einen oder zwei Zulassungsinhaber gibt, würde eine Bekanntgabe des Stoffes auch Geschäftsgeheimnisse offenlegen.