Der Nationalrat hat Mittwochabend die Ausweitung der Studienförderung einstimmig beschlossen. Zentraler Punkt dabei ist die Erhöhung der Einkommens- und Zuverdienstgrenzen.
Zusätzliche Förderungen gibt es außerdem für behinderte Studenten und Studenten mit Kindern, auch die Mittel für Leistungsstipendien werden deutlich aufgestockt. Kritik der Opposition gab es im Wesentlichen nur am so genannten Mentoring-Programm, mit dem die Studiengebühren zu freilich äußerst niedrigen Tarifen abgearbeitet werden können.
Nachhilfe für 6,30 Euro
Gerade einmal 6,30 Euro betrüge der
Stundenlohn, würde man das Angebot annehmen, sich durch 60 Stunden Nachhilfe
bzw. Stütz-oder Förderunterricht für Zehn- bis 14-Jährige die Studiengebühr
zu ersparen. Dass dies kein Heuler sein wird, war zumindest für die
Wissenschaftssprecher der Opposition, Kurt Grünewald (G), Martin Graf (F)
und Gernot Darmann (B) klar. Immerhin könnten die Studenten durch Nachhilfe
etliches mehr verdienen, als wenn man das von Kanzler Alfred Gusenbauer (S)
initiierte Modell in Anspruch nehme.
Stipendien wurden angehoben
Recht zufrieden waren alle Seiten mit
der Anhebung der Stipendien. Dass diese hoch an der Zeit war, steht für
Grünewald fest, sei doch seit der letzten Anpassung ein Werteverlust von 17
Prozent eingetreten. SP-Wissenschaftssprecher Josef Broukal war froh, dass
zumindest mit Hängen und Würgen die Inflation abgegolten werden könne.
Wissenschaftsminister Johannes Hahn (V) machte darauf aufmerksam, dass durch
die Systemumstellung 50.000 Studenten von Beihilfe profitieren würden, 2000
seien es nur 34.000 gewesen. VP-Wissenschaftssprecherin Gertrude Brinek
meinte, dass man mit 205 Millionen an Studienförderung fast das doppelte im
Vergleich zu vor acht Jahren anbiete.
Einkommensgrenzen um 20 Prozent erhöht
Die Novelle sieht
vor, dass die Einkommensgrenzen für den Bezug von Studienbeihilfe um bis zu
20 Prozent angehoben werden. Erhöht und vereinheitlicht werden außerdem die
Zuverdienstgrenzen für Beihilfenbezieher: Bisher durften pro Jahr rund 7.200
Euro aus unselbstständigem Einkommen und rund 5.800 Euro aus selbstständigem
Einkommen dazuverdient werden. Künftig soll diese Grenze einheitlich 8.000
Euro betragen.
Bagatellgrenze gesenkt
Außerdem wird die sogenannte
Bagatellgrenze gesenkt. Bisher wurden Stipendien nur ab einer errechneten
Höhe von 15 Euro monatlich ausbezahlt. Diese Grenze soll nun auf fünf Euro
abgesenkt werden. Für Studenten interessant ist dies, weil der Bezug nicht
nur zu einer Rückerstattung von der Studiengebühr, sondern auch zu einigen
Zusatzleistungen wie Fahrtkostenzuschüssen führt bzw. etwa auch eine
Befreiung von den Rundfunkgebühren ermöglicht.
Toleranzsemester für studierende Eltern
Weiters gibt es
künftig für jedes Kind einen Zuschlag von 60 Euro zusätzlich zu
Familienbeihilfe und Kindergeld sowie ein zusätzliches Toleranzsemester für
studierende Eltern von noch nicht schulpflichtigen Kindern bis sechs Jahren.
Die Altersgrenze für den Erhalt der Studienbeihilfe wird für Studenten mit
Kindern von 30 auf 35 Jahren angehoben. Gleiches gilt für Studenten mit
gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Seh- Hör-und Gehbehinderte erhalten
auch einen Zuschlag von 160 bis 420 Euro zur Studienförderung sowie ein
zusätzliches Toleranzsemester.