Einstellungsantrag stattgegeben

Eurofighter-Ermittlungen gegen Grasser eingestellt

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Wiener Oberlandesgericht leistete Beschwerde der WKStA nicht Folge.

Wien/Toulouse. Die Eurofighter-Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser sind endgültig vom Tisch. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat eine Entscheidung des Landesgerichts für Strafsachen vom vergangenen April bestätigt, das einem Einstellungsantrag von Grasser-Anwalt Manfred Ainedter stattgegeben hatte.

Einer gegen die erstgerichtliche Entscheidung gerichteten Beschwerde der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wurde vom OLG nicht Folge geleistet. Der Beschwerde komme "im Ergebnis und auf Basis des gegenständlichen, dem Oberlandesgericht Wien vorliegenden Akteninhalts im Umfang von 52 Ordnungsnummern [...] keine Berechtigung zu", hält das OLG in seinem 23 Seiten starken Beschluss (23 Bs 132/19h) fest, der am Freitag den Verfahrensbeteiligten zugestellt wurde.

Gegen Karl-Heinz Grasser waren im November 2011 von der Staatsanwaltschaft Wien in der Causa Eurofighter strafrechtliche Ermittlungen ins Laufen gekommen, von denen er erst im März 2019 aus den Medien erfuhr. Es ging um den Vorwurf, Grasser habe im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Finanzminister von einem dem Eurofighter-Hersteller EADS nahestehenden liechtensteinischen Fonds eine Million Euro überwiesen bekommen.

Der Verdacht gründete sich auf das Mail eines Managers aus dem Jahr 2009, wobei sich dieser auf einen namentlich nicht genannten Informanten bezog. Weil Grasser nicht zeitnahe von den gegen ihn gerichteten Ermittlungen verständigt wurde und von der Staatsanwaltschaft Wien zwischen April 2012 und Anfang 2019 keinerlei Ermittlungsschritte gesetzt wurden, wurde Grasser mehrfach in seinen Rechten verletzt. Das wurde ihm Anfang April justiziell bescheinigt.

Belastende Quellen unglaubwürdig

Das OLG attestierte nun der Quelle des Managers, der Grasser belastet hatte, mangelnde Glaubwürdigkeit und Plausibilität, womit der "ursprünglich ohnedies vage Anfangsverdacht" gegen den Ex-Finanzminister "weggefallen" sei. Der Manager wurde erst am 24. Mai 2019 (!) formell vernommen, nachdem die WKStA von der Staatsanwaltschaft Wien das Eurofighter-Verfahren übernommen hatte. Dabei gab der Manager zu Protokoll, er habe seinerzeit in seinem Postfach einen anonymen schriftlichen Hinweis - ein ein bis zwei Seiten langes Schreiben in deutscher Sprache - gefunden. In diesem Schreiben sei glaublich ein Betrag von zehn Millionen Euro genannt worden. Sicher sei er aber nicht.

Der Zeuge konnte weder Zeitraum und Modalität der Zahlung noch den Namen der angeblich involvierten liechtensteinischen Stiftung oder Anstalt nennen. Er wies auch darauf hin, dass er den Informanten nicht kenne und das Schreiben nicht mehr habe.
 
Der WKStA sei es darüber hinaus nicht gelungen, mit der Beischaffung von Unterlagen aus anderen Strafverfahren und weiteren Ermittlungsaufträgen "weder einen Nachweis für eine Bestechung des ehemaligen Finanzministers Mag. Karl-Heinz Grasser im Zusammenhang mit dem Ankauf der Abfangjäger Eurofighter zu erbringen, noch zumindest Ansatzpunkte für erfolgsversprechende Ermittlungen aufzuzeigen", hält das OLG weiter fest. Die Voraussetzungen für eine Fortsetzung des Eurofighter-Verfahrens gegen Grasser lägen damit nicht vor.
 
Grasser-Anwalt Ainedter zeigte sich nach Zustellung der OLG-Entscheidung naturgemäß zufrieden. Zugleich merkte er kritisch an, "dass es ein sehr schlechtes Licht auf die Justiz, insbesondere die WKStA wirft, wenn dieses Verfahren erst nach acht Jahren eingestellt wird. Die Strafverfolgungsbehörden hätten "mit aller Gewalt versucht, dem Grasser irgendetwas anzuhängen", meinte Ainedter im Gespräch mit der APA.
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