Die Arbeits- und Sozialrechtler Theodor Tomandl und Wolfgang Mazal bemängeln die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für die 24-Stunden-Betreuung.
Sowohl das Selbstständigenmodell als eigenes Gewerbe als auch das Unselbstständigenmodell mit dem Hausangestelltengesetz seien völlig unklar, unzureichend und sollten dringend korrigiert werden, sagten sie am Samstag im ORF-Radio-"Morgenjournal". Eine Verlängerung der Amnestie halten sie nicht für nötig, damit würden die Probleme nicht gelöst.
Amnestie-Antrag im Parlament
Eine solche Verlängerung der
Amnestie hatte in der Vorwoche - per Antrag im Parlament - die ÖVP
gefordert, und zwar unter Kritik am Förderungsmodell, das SPÖ-Sozialminister
Erwin Buchinger ausgearbeitet hat. Keinen Anlass zur Kritik sah
ÖVP-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein an dem von ihm ausgearbeiteten
arbeitsrechtlichen Rahmen, "der passt zu 100 Prozent".
Schwachpunkte
Mazal und Tomandl sehen das anders. Sie orteten
auch in den arbeitsrechtlichen Bestimmungen eine Reihe von Schwachpunkten.
So vermisst Tomandl beim Selbstständigenmodell eine klare Definition der
Tätigkeit. Denn nach den traditionellen Abgrenzungskriterien gebe es diesen
Beruf gar nicht. Für Mazal ist die selbstständige Betreuung rechtlich
überhaupt fragwürdig. Sie trage in sich das Risiko des Scheingeschäfts -
dass also in Wahrheit Arbeitnehmerstatus vorliegt.
Auch Mazals schon mehrfach vorgebrachte Kritik, dass Betreuungskräfte keine medizinischen oder medizinähnlichen Tätigkeiten verrichten dürfen, bekräftigten die beiden Experten. So dürften Betreuer z.B. Menschen mit Schluckbeschwerden nicht bei der Essenseinnahme helfen. In vielen Fällen wäre es also nötig, zusätzlich Pfleger anzustellen. Für diese gelte aber die Förderung nicht. Somit würde insgesamt die legale Beschäftigung von Betreuungskräften teurer - und für viele nicht leistbar, womit wohl weiterhin auf illegale Pflege ausgewichen wird, befürchtete Tomandl.