Mit allen Mitteln

Facebook-Verbot: 
ORF droht 
mit Klage

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ORF plant rechtliche Schritte: Wrabetz empört: "Nicht richtig!"

„Dem ORF geht es nicht darum, soziale Netzwerke zu nutzen, um Geld zu verdienen, aber wir müssen sie als Möglichkeit nutzen können, um mit unseren Kunden in Kontakt zu treten.“ Mit dieser Formulierung reagiert ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz auf das von der Medienbehörde Komm­Austria am Donnerstag ausgesprochene Facebook-Verbot für den ORF.

Info-Verbot
Sowohl Serien und Sendungen als auch ORF-Redaktionen ist es demnach künftig untersagt, auf der Social-Media-Plattform präsent zu sein und über sie Informationen zu verbreiten.

Wrabetz weiter: „Egal, ob ein Fernseh-Redakteur etwas zu seiner Sendung twittert, oder ein Ö3-Mitarbeiter Informationen auf Facebook stellt – diese Form der Interaktion mit dem Publikum muss möglich sein.“

Einspruch
Der ORF werde auf alle Fälle die gesetzlich festgelegte Frist von zwei Wochen nutzen, um Einspruch gegen diesen Bescheid zu erheben, heißt es auf dem Küniglberg. Dann muss der Bundeskommunikations-Senat (BKS) binnen sechs Monaten entscheiden, ob der Spruch zu Recht gefällt wurde oder nicht. Schließt sich der BKS nicht der ORF-Meinung an, will der Sender Beschwerde beim Verfassungs- (VfGH) und Verwaltungs-Gerichtshof (VwGH) einbringen.

Politiker fast aller Lager signalisieren indessen, dass eine Änderung des ORF-Gesetzes zum Fall Social Media erforderlich sei.

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