Die kommende Novelle der Straßenverkehrsordnung bringe "mehr Platz für Fuß- und Radverkehr".
Wien. Eine umfassenden Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll Radfahren und Zufußgehen sicherer und attraktiver machen. "Die Spielregeln stammen zum Teil noch aus den 1960er-Jahren", sagte Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) am Freitag bei einer Pressekonferenz. Zukünftig wird beim Radverkehr unter anderem Rechtsabbiegen bei Rot oder Nebeneinanderfahren möglich sein, fußgängerfreundlichere Ampelschaltungen und neue Regeln an Öffi-Haltestellen kommen ebenfalls.
Im Zuge der StVO-Neuerungen werde es beim Radfahren in Zukunft auch möglich sein, die Einbahnen weitergehender zu nutzen, wenn diese ohne Parkplätze mindestens vier Meter breit sind und maximal Tempo 30 gilt. Die jeweilige Behörde muss sie dann verpflichtend für den Radverkehr öffnen und beschildern, außer sie begründet dass die Sicherheit nicht gegeben ist. Den Verkehr per Rad hob Gewessler besonders hervor, denn "wir sehen, dass Radfahren ein wesentliches Fortbewegungsmittel unserer Zukunft werden wird."
"Mindestabstand beim Überholen eines Radfahrers"
Mit den Änderungen soll auch ein Beitrag zur Verkehrswende geschafft werden, sagte die Ministerin, denn "nach wie vor sind 40 Prozent aller Autofahrten kürzer als fünf Kilometer", eine Distanz die mit dem Fahrrad problemlos bewältigbar sei. ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger empfahl bei weiteren Distanzen das Elektrofahrrad und wies auf den neuen "Mindestabstand beim Überholen eines Radfahrers" als Teil der Novelle hin. Außerorts, etwa auf Landstraßen sind dann zwei Meter minimal notwendig, so Ottenschläger unter Hinweis auf die Sogwirkung, innerorts reichen 1,5 Meter - und man nehme auf die Vorgaben aufgrund der Infrastruktur Rücksicht, indem bei engen Gassen oder 30 km/h-Zonen Ausnahmen möglich seien.
Aber, "ganz egal ob am Rad oder zu Fuß", für beide Möglichkeiten der aktiven Mobilität soll durch die Novelle mehr Platz geschaffen werden, um sicher unterwegs zu sein, erläuterte die Ministerin - und das gelte auch für Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator und Kinderwagen. "Fußgänger und Fußgängerinnen sind wir ja alle", stellte Gewessler fest und nannte für diese "den Vorrang auf den Gehwegen", die Regelung an Öffi-Haltestellen - rechts von diesen befindliche Fahrzeuge müssen ausnahmslos stehenbleiben, solange Fahrgäste ein- und aussteigen -, und die fußgängerfreundlicheren Ampelschaltungen, mit schnelleren und längeren Grünphasen.
Fußgängerfreundliche Ampelschaltung
Eine fußgängerfreundliche Ampelschaltung sei "dringend notwendig", war auch der ÖVP-Verkehrssprecher überzeugt und nannte die einheitliche Lösung bei den Schulstraßen, die mit einem eigenen Verkehrszeichen in die StVO aufgenommen wird als weiteren wichtigen Punkt. Ebenso werden große Lkw bald nur noch in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen können. Klimaschutzsprecher der Grünen, Lukas Hammer bezeichnete die aktive Mobilität als den "größten ungehobenen Schatz der Verkehrspolitik. "Viele Menschen haben einfach Angst", aber die Vision hinter der Novelle sei, dass alle die Möglichkeit haben, auf diese Bewegungsformen zuzugreifen - nicht nur die Mutigen.
Gewessler kündigte unter Hinweis auf die am vergangenen Mittwoch beschlossene Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) weitere Maßnahmen im Zuge des dritten Teilpakets gegen Raser an, wo dann auch die Möglichkeit der Fahrzeug-Beschlagnahme besprochen werden soll. Die Begutachtung der StVO-Novelle ist bis 1. Juni angesetzt.