Österreichische Argumente räumten Bedenken gegenüber Indexierung nicht aus
Die EU-Kommission unternimmt im Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der Kürzung der Familienbeihilfe für osteuropäische Kinder den nächsten Schritt. Die Kommission werde eine begründete Stellungnahme an Österreich schicken, hieß es am Donnerstag in Brüssel.
Zu diesem Schluss sei die EU-Kommission nach eingehender Prüfung der Argumente Österreichs gekommen, mit denen im März auf das Mahnschreiben der EU-Kommission von Jänner geantwortet worden war. Die Bedenken seien dadurch nicht ausgeräumt worden.
Österreich hat nun zwei Monate Zeit, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um der begründeten Stellungnahme nachzukommen. Wenn Österreich nicht zufriedenstellend antwortet, kann die Kommission den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verweisen.