Ministerrat

Familiennachzug-Stopp um halbes Jahr verlängert

Ministerrat und Hauptausschuss gaben grünes Licht

Wien. Der Stopp des Familiennachzuges wird um weitere sechs Monate verlängert. Nach dem Ministerrat am Mittwochvormittag hat nun auch der Hauptausschusses im Nationalrat mit den Stimmen der Koalitionsparteien grünes Licht gegeben, geht aus der Parlamentskorrespondenz hervor. Die Anträge von Angehörigen von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten werden damit für ein weiteres halbes Jahr quasi gehemmt.

Ausnahmen kann es zur Achtung des Privat- und Familienlebens geben. Im November habe es nur einen solchen Fall gegeben, sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) im Ausschuss. Dabei geht es im Wesentlichen darum, dass für Jugendliche eine adäquate Bezugsperson am Aufenthaltsort präsent sein muss. Die Hemmung der Anträge kann laut Asylgesetz höchstens drei Mal um bis zu sechs Monate verlängert werden - maximal aber bis zum 30. September 2026. Die erste entsprechende Verordnung ist am 3. Juli 2025 in Kraft getreten und gilt für sechs Monate - und wäre demnach Anfang Jänner ausgelaufen. Mit dem heutigen Beschluss gilt der Stopp für den Familiennachzug bis Anfang Juli 2026.

"Überlastung der Systeme" als Begründung

Die in der Verordnung festgestellte Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung musste die Regierung dem Hauptausschuss schriftlich begründen. Argumentiert wird - wie bereits im Juli - mit einer Überlastung der Systeme durch die Familienzusammenführung. Laut Karner habe sich an der Problemstellung in den letzten Monaten grundsätzlich nichts geändert.

Die FPÖ ortet ein "reines Täuschungsmanöver". Der Freiheitliche Nationalratsabgeordnete Christian Hafenecker hat zwar laut eigener Aussage im Ausschuss die "grundsätzliche Zustimmung" der FPÖ signalisiert. Die Maßnahme sei aber nur "ein Tropfen auf den heißen Stein".

Gegen eine Verlängerung waren die Grünen. "Wenn die Regierung einen Notstand an den Schulen attestiert, muss sie doch mit Hochdruck an der Behebung arbeiten", kritisierte die Grüne Bildungssprecherin Sigrid Maurer in einer Aussendung. "Unsere Kinder verdienen funktionierende Schulen, genügend Lehrer:innen und echte Unterstützung, keinen Dauer-Notstand."

Niederlassungsverordnung beschlossen

Abgesegnet wurde im Hauptausschuss auch die Niederlassungsverordnung für das vergangene Jahr 2025. Die Zahl der Zuwanderer, die im Rahmen der Verordnung nach Österreich kommen dürfen, sinkt erneut. Die Zahl für 2025 wurde mit 5.616 festgelegt - faktisch dürfte die Zahl vor allem für das kommende Jahr 2026 von Bedeutung sein. Im bisherigen Jahresverlauf wurde die Verordnung von 2024 (5.846 übers Jahr erlaubte Zuwanderer) monatlich fortgeschrieben. Dasselbe dürfte nun für 2026 gelten.

Die Niederlassungsverordnung vergibt vor allem Plätze an nachziehende Familienangehörige von Arbeitnehmern. Aber auch Privatiers (ohne Erwerbsabsicht, aber mit entsprechendem Vermögen) können über die Quote ins Land kommen. Von den 5.616 Plätzen entfallen 4.850 Aufenthaltstitel auf Familienzusammenführungen von Drittstaatsangehörigen, 385 auf sogenannte "Privatiers", 89 auf Personen mit einem ausländischen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EU" und 292 auf Familienangehörige, die ihre bestehende Niederlassungsbewilligung in eine "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" umwandeln wollen.

Niederösterreich und die Steiermark hatten beim Innenministerium beantragt, eine geringere Zahl an Plätzen in der Niederlassungsverordnung zugeteilt zu bekommen. Konkret sinkt die Zahl für die Steiermark von 588 auf 433. Niederösterreich hatte gar ein Null-Quote verlangt. Der Vorschlag des Innenressorts sieht nun 273 Plätze in Niederösterreich vor, zuletzt waren es 348.

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