Verkehrsstrafen

Faymann präzisiert betroffene Punkte

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Verkehrsminister Werner Faymann (S) hat am Freitag seine Pläne zu den Verschärfungen der Verkehrsstrafen präzisiert.

Es handle sich um die drei Punkte Alkohol und Handy am Steuer, sowie Schnellfahren. Am Donnerstag hatten die Autofahrerorganisationen ARBÖ und ÖAMTC kritisiert, dass die Planungen für die Erhöhung der Strafen rund 20 Delikte umfasse.

Handytelefonieren wird nach Faymanns Vorhaben von 25 Euro Bußgeld auf 50 Euro angehoben. Die Organmandate für Schnellfahren werden von maximal 36 Euro auf maximal 70 Euro angehoben, so Faymann. Alkolenker müssen den Schein künftig schon beim zweiten Verstoß abgeben.

Strafhöhe-Anhebung im Ministerrat
Das Anheben der Strafhöhe für Handytelefonieren werde kommenden Mittwoch im Kraftfahrzeuggesetz (KFG) in den Ministerrat eingebracht. Die Verschärfung bei Alkohol am Steuer und das Anheben der Obergrenze des Organmandats bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sind diese Woche in Begutachtung gegangen.

ARBÖ zufrieden
Der ARBÖ hat am Freitag die Präzisierung von Faymann zu den geplanten Erhöhungen von Verkehrsstrafen begrüßt: So werde es zwar die besprochenen Erhöhungen geben, nicht aber zu einer generellen Anhebung der Obergrenze für sämtliche Organmandate gemäß StVO kommen.

Man gehe davon aus, dass die in Begutachtung geschickte Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend abgeändert werde. ARBÖ-Generalsekretär Peter Stuppacher betonte, dass man sich klar zu Strafverschärfungen von Alkoholdelikten ab 0,5 Promille bekenne - "und zwar nach dem Motto, wehret den Anfängen". Man akzeptiere auch höhere Geldstrafen bei Geschwindigkeitsübertretungen, um ausländische Temposünder künftig grenzüberschreitend verfolgen zu können, sowie die Erhöhung der Bußgelder für Handy am Steuer. Kritisiert wurde der Wegfall des Anhaltezwanges.

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