Ihre Vorschläge entsprechen der Genfer Flüchtlingskonvention, so die Innenministerin. Die Reform würde die Unschuldsvermutung nicht angreifen.
Innenministerin Maria Fekter (V) hat am Freitagabend die zum Teil massive Kritik an ihrem Begutachtungsentwurf für eine Fremdenrechtsnovelle zurückgewiesen. In einem "Offenen Brief" betonte Fekter, dass ihr Entwurf "verfassungskonform ausgestaltet" sei und die Unschuldsvermutung nicht antaste. "Es widerspricht meiner rechtsstaatlichen Überzeugung, wenn in unserem Land die Unschuldsvermutung eingeschränkt würde", stellte die Ministerin klar.
Kritik von Verfassungsexperten
Verfassungsexperten wie Heinz
Mayer hatten zuvor vor allem das Vorhaben kritisiert, bei straffällig
gewordenen Asylwerbern ein beschleunigtes Verfahren zur Ausweisung einleiten
zu können, sobald der Staatsanwalt nur Anklage erhoben hat. Damit werde die
Unschuldsvermutung unterlaufen.
Beschleunigtes Asylverfahren
Fekter hielt dem gegenüber fest,
dass es schon jetzt die Möglichkeit nach geltender Rechtslage gebe, ein
Ausweisungsverfahren einzuleiten, wenn gegen den Asylwerber Anklage vor
einem Landesgericht eingebracht wurde. "Dieses Prinzip wollen wir
künftig auch bei einer Anklage vor dem Bezirksgericht umsetzen".
Auch für die Zukunft gelte: für Entscheidungen über Straftaten seien die
Strafgerichte, für Asylverfahren das Bundesasylamt und der Asylgerichtshof
zuständig. "Im Klartext: die Anklageerhebung führt zu einem
beschleunigten Asylverfahren, ist aber nicht der Grund, warum dann
tatsächlich eine Ausweisung ausgesprochen wird. Eine Abschiebung ist nur
möglich, wenn es kein Asyl gibt und somit der Tatverdächtige sich illegal in
Österreich aufhält und ausgewiesen werden muss."
Vorschläge entsprechen Genfer Flüchtlingskonvention
"Meine
Vorschläge entsprechen voll und ganz sowohl der geltenden Rechtslage, als
auch unserer Bundesverfassung und selbstverständlich der Genfer
Flüchtlingskonvention", betonte die Innenministerin. Die
Bevölkerung habe ein Anrecht darauf, dass straffällige Asylwerber bei einem
negativen Asylbescheid rasch in ihr Herkunftsland abgeschoben werden.
Sicherheit gestalten heiße, dass straffällige Asylwerber nicht in der
Illegalität untertauchen können. Die Bevölkerung habe kein Verständnis, wenn
hier nicht alle rechtlichen Möglichkeiten für rasche Verfahren umgesetzt
würden, unterstrich Fekter. Um das Ziel, das sicherste Land der Welt mit der
höchsten Lebensqualität zu werden, erreichen zu können, "brauchen
wir ein geordnetes Fremdenrecht, mit raschen Entscheidungen, Schutz für
Verfolgte, Kampf gegen Missbrauch, konsequente Abschiebungen,
Aufenthaltserlaubnis nicht nur nach humanitären Aspekten, sondern auch nach
den Interessen Österreichs."
Zum Abschluss ihres Offenen Briefes bittet die Innenministerin "die Kommentatoren und Berichterstatter, sich tatsächlich mit den konkreten Vorschlägen auseinanderzusetzen und nicht Expertenmeinungen heranzuziehen, die den Begutachtungsentwurf noch nicht einmal in Händen hatten".