Offener Brief

Fekter verteidigt Fremdenrechtsnovelle

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Ihre Vorschläge entsprechen der Genfer Flüchtlingskonvention, so die Innenministerin. Die Reform würde die Unschuldsvermutung nicht angreifen.

Innenministerin Maria Fekter (V) hat am Freitagabend die zum Teil massive Kritik an ihrem Begutachtungsentwurf für eine Fremdenrechtsnovelle zurückgewiesen. In einem "Offenen Brief" betonte Fekter, dass ihr Entwurf "verfassungskonform ausgestaltet" sei und die Unschuldsvermutung nicht antaste. "Es widerspricht meiner rechtsstaatlichen Überzeugung, wenn in unserem Land die Unschuldsvermutung eingeschränkt würde", stellte die Ministerin klar.

Kritik von Verfassungsexperten
Verfassungsexperten wie Heinz Mayer hatten zuvor vor allem das Vorhaben kritisiert, bei straffällig gewordenen Asylwerbern ein beschleunigtes Verfahren zur Ausweisung einleiten zu können, sobald der Staatsanwalt nur Anklage erhoben hat. Damit werde die Unschuldsvermutung unterlaufen.

Beschleunigtes Asylverfahren
Fekter hielt dem gegenüber fest, dass es schon jetzt die Möglichkeit nach geltender Rechtslage gebe, ein Ausweisungsverfahren einzuleiten, wenn gegen den Asylwerber Anklage vor einem Landesgericht eingebracht wurde. "Dieses Prinzip wollen wir künftig auch bei einer Anklage vor dem Bezirksgericht umsetzen". Auch für die Zukunft gelte: für Entscheidungen über Straftaten seien die Strafgerichte, für Asylverfahren das Bundesasylamt und der Asylgerichtshof zuständig. "Im Klartext: die Anklageerhebung führt zu einem beschleunigten Asylverfahren, ist aber nicht der Grund, warum dann tatsächlich eine Ausweisung ausgesprochen wird. Eine Abschiebung ist nur möglich, wenn es kein Asyl gibt und somit der Tatverdächtige sich illegal in Österreich aufhält und ausgewiesen werden muss."

Vorschläge entsprechen Genfer Flüchtlingskonvention
"Meine Vorschläge entsprechen voll und ganz sowohl der geltenden Rechtslage, als auch unserer Bundesverfassung und selbstverständlich der Genfer Flüchtlingskonvention", betonte die Innenministerin. Die Bevölkerung habe ein Anrecht darauf, dass straffällige Asylwerber bei einem negativen Asylbescheid rasch in ihr Herkunftsland abgeschoben werden. Sicherheit gestalten heiße, dass straffällige Asylwerber nicht in der Illegalität untertauchen können. Die Bevölkerung habe kein Verständnis, wenn hier nicht alle rechtlichen Möglichkeiten für rasche Verfahren umgesetzt würden, unterstrich Fekter. Um das Ziel, das sicherste Land der Welt mit der höchsten Lebensqualität zu werden, erreichen zu können, "brauchen wir ein geordnetes Fremdenrecht, mit raschen Entscheidungen, Schutz für Verfolgte, Kampf gegen Missbrauch, konsequente Abschiebungen, Aufenthaltserlaubnis nicht nur nach humanitären Aspekten, sondern auch nach den Interessen Österreichs."

Zum Abschluss ihres Offenen Briefes bittet die Innenministerin "die Kommentatoren und Berichterstatter, sich tatsächlich mit den konkreten Vorschlägen auseinanderzusetzen und nicht Expertenmeinungen heranzuziehen, die den Begutachtungsentwurf noch nicht einmal in Händen hatten".

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