Der Bierwirt dehnte Anklage wegen Maurers „Arschloch-Sager“ noch weiter aus.
Am Montag nahmen die Betroffenen wieder im Wiener Straflandesgericht Platz: Sigi Maurer, die eine obszöne Facebook-Nachricht bekommen und diese öffentlich gemacht hatte. Und der Besitzer eines Craft-Beer-Shops, der die Nachricht verfasst haben soll und den Maurer outete. Die Sache war bereits verhandelt worden und hatte mit einer Verurteilung Maurers geendet. Die Berufungsinstanz entschied den Neustart.
Anklage
Der Bierwirt erschien diesmal in Badewaschl-Look und in Flip-Flops vor Gericht. Sein Anwalt Adrian E. Hollaender dehnte die Anklage in Richtung Beleidigung aus, weil Maurer seinen Mandaten „Arschloch“ genannt hatte. Kommentar von Maurers Anwältin: „Das Arschloch ist schon verjährt.“ Es dominierte die Frage, ob der Bierwirt die Nachricht selbst verfasst hatte. Skurril: Hollaender beantragte die Ladung eines Richters des Landesgerichts als Zeugen, der Stammgast in dem Craft-Beer-Shop sei. Der Prozess wurde vertagt. Es gilt die Unschuldsvermutung. (knd)