Ministerrat

Flüchtlinge: Gesetz zur Ausbildungs-Anerkennung

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Für Flüchtlinge ohne Dokumente soll es spezielle Regelungen geben.

Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen soll mit einem Gesetz vereinfacht werden, das am Dienstag auf der Tagesordnung des Ministerrats steht. Die Regelung zielt speziell auch auf Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte ab. Es soll ein elektronisches Anerkennungsportal und Beratungsstellen des Sozialministeriums geben.

Gesetzesentwurf
Mit dem von Sebastian Kurz' (ÖVP) Integrationsressort entworfenen Gesetz sollen Verfahren zur Bewertung von ausländischen Bildungsabschlüssen und Berufsqualifikationen eingeführt werden, das Ergebnis ist ein Gutachten. Dafür sind einheitliche Fristen von vier Monaten sowie die verpflichtende Nennung von notwendigen und konkreten Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.

Für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte soll der Zugang zu Verfahren auch ohne Dokumente ermöglicht werden. Bei ihnen soll es praktische oder theoretische Prüfungen, Stichprobentests, Arbeitsproben sowie Gutachten von Sachverständigen zur Ermittlung ihrer Qualifikationen geben.

Kritik
Im Vorfeld hatten die Grünen kritisiert, dass sämtliche reglementierte Berufe beim Gesetzesentwurf außen vor gelassen worden seien. Vereinfachung werde suggeriert, aber in der Praxis bleibt alles beim Alten. Anders sah dies die Industriellenvereinigung. Durch das One-Stop-Shop-Prinzip könnten Doppelgleisigkeiten vermieden werden, freute sich diese.

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