Reformbedarf

Freisprüche: Edtstadler will mehr Kostenersatz

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Höhere Prozesskosten-Entschädigungen sollen Freigesprochene entlasten. 

Wien. Ob Ex-Grünen-Politiker Christoph Chorherr, Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache oder FP-NÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl – langwierige Prozesse der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) endeten zuletzt oftmals mit Freispruch.
Kosten. Was bleibt, sind horrende Prozesskosten für die Angeklagten. Alleine Chorherr musste ­einen sechsstelligen Betrag für Rechtsanwaltskosten ausgeben.
 

Ersatz. Erstattet werden bei Freispruch jedoch je nach Prozessart allerdings nur bis zu 5.000 oder 10.000 Euro.
Erhöhung. Zuletzt zeigte sich Justizministerin Alma Zadic bereit, eine Erhöhung im Zuge von Verhandlungen mit der ÖVP zu besprechen.
 

Bereitschaft. Gegenüber ÖSTERREICH bekräftigt auch Verfassungsministerin Karoline Edtstadler das Vorhaben: „Das ist eines Rechtsstaats nicht würdig und muss dringend angepasst werden.“ Eine genaue Summe nennt sie nicht. Es brauche aber ein „ausgewogenes System“, Kosten von Star-Anwälten könne man nicht voll­umfänglich ersetzen.   

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