Helmpflicht für E-Scooter und E-Bikes. Die E-Mopeds werden von Radwegen verbannt. Nachschärfungen bei Datenschutz bei kamerabasierten Zufahrtskontrollen in Gemeinden und Städten.
Die Bundesregierung hat die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf den Weg gebracht. Die neuen Vorschriften für E-Scooter und E-Bikes samt Helmpflicht für junge Menschen sollen ab 1. Mai gelten, ab Oktober werden E-Mopeds von Radwegen verbannt. Beim Rechtsrahmen für Videosysteme zur Verkehrsberuhigung habe man nach Kritik in der Begutachtung beim Datenschutz nachgeschärft, erklärte Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Wien.
So wird die sicherheitspolizeiliche Verwendung des im Rahmen der Videoüberwachung an Zugängen zu Innenstädten gewonnenen Bildmaterials ausgeschlossen. Zudem benötigt jede Kameralösung eine eigene Datenschutz-Folgenabschätzung. Die Kameras würden keine Videos machen, sondern nur bodennahe Fotos von Kennzeichen, damit bleibe die Versammlungsfreiheit bestehen, betonte der NEOS-Verkehrssprecher Dominik Oberhofer. Zuständig für die Umsetzung seien die Bezirksverwaltungsbehörden, so ÖVP-Verkehrssprecher Joachim Schnabel. Klar geregelt sind zudem die Speicherfristen: Wenn es keinen Verstoß gibt, wird die Aufnahme sofort gelöscht, ansonsten nach maximal einem Jahr bzw. sobald das Verfahren beendet ist.
Helmpflicht für E-Scooter und E-Bikes
Gemäß der am Mittwoch in den Nationalrat eingebrachten Sammelnovelle werden außerdem E-Mopeds, die aktuell als Fahrräder gelten, in das Kraftfahrgesetz überführt und dürfen daher die Radwege nicht mehr benützen. Als Kraftfahrzeuge gilt für sie außerdem Zulassungspflicht (Nummerntafel), Versicherungspflicht, Führerscheinpflicht und Sturzhelmpflicht. Für Essenszusteller - die größte Gruppe der E-Mopednutzer - soll es als Begleitmaßnahmen Hilfestellung für eine Neuorientierung geben, diese müssen aber noch ausgearbeitet werden.
Führerscheinpflicht
Für E-Scooter kommt eine Helmpflicht für Unter-16-Jährige sowie eine Senkung der Promillegrenze auf 0,5. Zudem gilt die Pflicht zur Ausstattung mit Blinkern und Klingel, die Mitnahme von Personen oder Waren ist verboten. Auch für E-Bikes gilt künftig eine Helmpflicht, allerdings nur bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Untermauert wurde die Notwendigkeit für die Helmpflicht bei der Pressekonferenz vom Unfallchirurgen Harald Widhalm. Im Jahr 2024 seien 7.500 Unfälle mit E-Scootern und rund 10.000 bei E-Bikes registriert worden. Fast 25 Prozent der Verletzten seien Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Helmpflicht für Junge "erster Schritt"
Hanke machte keinen Hehl daraus, dass er auch eine allgemeine Helmpflicht für E-Scooter befürwortet hätte. Die Altersgrenze sei "ein erster Schritt". Der pinke Verkehrssprecher, dessen Partei eine allgemeine Helmpflicht blockiert hatte, versprach dem Verkehrsminister eine neuerliche Diskussion, sollte die vereinbarte Lösung nicht effektiv genug sein.
Gleichzeitig mit der StVO-Novelle wird am Mittwoch außerdem ein Gesetz für Intelligente Verkehrssysteme (IVS-Gesetz) in den Nationalrat eingebracht. Mit diesem werden Navigationssysteme dazu verpflichtet, behördliche Sperren wie Abfahrtssperren für den Transitverkehr anzuzeigen. Verhindert werden soll dadurch Ausweichverkehr durch Ortschaften. Zudem sollen ab 2030 Echtzeit-Daten zur Auslastung von Bussen und Zügen bereitgestellt werden.