Formalfehler – Regierung wird berufen

Gericht kippt Schließung von Moscheen

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Das Kultusamt hat es nicht geschafft, mutmaßlich islamistische Moscheen zu schließen.

Das Landesverwaltungsgericht Wien machte der Regierung am Donnerstag einen Strich durch die Rechnung: Konkret erklärte es die 2018 veranlasste Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde (AKG) für rechtswidrig. Betroffen waren sechs Einrichtungen – eine in Klagenfurt, zwei in OÖ und drei in Wien, darunter die As-Sunnah-Moschee (VSC Kulturverein) in Wien-Mariahilf –, denen islamistische Umtriebe vorgeworfen wurden.

Begründung: Formalfehler. So hätte das Kultusamt der AKG eine Frist einräumen müssen, um auf den Bescheid dann reagieren zu können. Zudem blieb es im Verfahren den Beweis schuldig, dass die AKG weniger als die verlangten 10 Moscheen betreibe, so ein Sprecher der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ).

Blümel überlegt sogar eine Gesetzesänderung

Berufung. ÖVP-Kulturminister Gernot Blümel kündigte eine Berufung an, das Urteil sei „nicht nachvollziehbar“. Und weiter: „Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, um den politischen Islam, seine Auswüchse und Radikalisierungstendenzen in unserer Gesellschaft zu unterbinden“

Neues Gesetz. Und erstmals kündigte Blümel eine mögliche Reparatur des Islamgesetzes an: „Wenn dazu gesetzliche Änderungen erforderlich sind, dann wird die Bundesregierung diese auch in Angriff nehmen.“ Günther Schröder

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