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Strafen bis zu 10.000 Euro

Gewessler geht gegen illegale Tuning-Szene vor

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Ministerin: "Werden in Zukunft gegen derartige Entwicklung sehr konsequent vorgehen"

Härtere Maßnahmen gegen die illegale Tuning-Szene: Eine heute in Begutachtung geschickte Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) soll höhere Strafen für Verkehrsrowdys und schnellere Kennzeichen- und Autoschlüsselabnahmen vorsehen, kündigte Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) am Freitag bei einer Pressekonferenz mit Kärntens Landesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP) an. Bis zu 72 Stunden kann ein Pkw in Zukunft "stillgelegt" werden, wenn erneutes Driften oder Kreiseln droht.

"Die meisten Menschen in unserem Land halten sich im Straßenverkehr an die Regeln", betonte Gewessler. "Wir sehen aber, dass sich in den vergangenen Jahren Berichte über einzelne Tuning-Treffen häufen, Veranstaltungen, bei denen von manchen der Teilnehmer all diese Regeln über Bord geworfen werden, wo Fahrzeuge mit illegalen Umbauten enorme Lärmbelastung für die Bevölkerung verursachen und die Luft verschmutzen. Wo einzelne rücksichtslose Tuner andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Gerade der Wörthersee hat sich zu einem Hotspot für solche Ereignisse entwickelt und die Menschen vor Ort leiden massiv darunter."

Stetige Belastung

Eine stetige Belastung sei dies für Kärnten und die dortige Bevölkerung, unterstrich der Landesrat für Verkehr und Tourismus Schuschnig, denn "was einst als Veranstaltung für wenige Tage gedacht war, hat inzwischen Auswüchse angenommen", die auch im Bereich Faaker See stetig zunehmen. "Gummi-Gummi"-Aktionen, massive Straßenrennen durch bewohntes Gebiet und Drifteinlagen, zählte Schuschnig auf, und das "Fehlverhalten und die regelrechten Exzesse" würden die Anrainer tyrannisieren.

Das Rowdytum per Pkw finde sich nicht nur in Kärnten, ergänzte Gewessler, sondern in ganz Österreich und dagegen werde man in Zukunft sehr konsequent vorgehen: "Wer mutwillig und rücksichtslos Regeln bricht, muss auch mit entsprechenden harten Konsequenzen rechnen", betonte die Ministerin unter Hinweis auf die KFG-Novelle, die durch das Klimaschutzministerium heute in Begutachtung geschickt wird. Bis zum 18. März können Stellungnahmen abgegeben werden. "Wenn Polizistinnen und Polizisten künftig wahrnehmen, dass durch illegale Modifikationen an Autos Fehlzündungen herbeigeführt werden, die absichtlich zu massiver Lärmbelastung führen, können an Ort und Stelle Kennzeichen und Fahrzeugschlüssel abgenommen werden - noch bevor eine eingehende technische Untersuchung in einer Werkstatt erfolgt", erläuterte die Ministerin.

Höhere Strafen

"Und wer mit Fahrweisen, die im Straßenverkehr absolut nichts zu suchen haben, Lärm und Rauch verursacht, etwa durch Kreiseln des Fahrzeuges um die eigene Achse oder Driften, muss damit rechnen, dass seine Fahrt mit bis zu 72 Stunden, zum Beispiel mit einer Radkralle, unterbrochen werden kann", führte Gewessler weiter aus. Vorher war dazu eine technische Überprüfung notwendig, die jedoch auch in Zukunft erfolgen kann, ergänzte der Landesrat: "Man muss das Verhalten des Fahrers unterscheiden und die illegalen Umbauten. Auch mit einem normalen Auto kann man driften", so Schuschnig, und dann gelten die 72 Stunden, "aber wenn ein illegaler Umbau vorliegt, dann erfolgt auch die technische Überprüfung und keine Zulassung des Fahrzeugs, bis der gesetzlich vorgeschriebene technische Zustand wieder hergestellt ist".

Insgesamt habe man gesehen, dass es bei solchen Delikten höhere Strafen braucht, denn wie der Landesrat berichtete, werde bei den diversen Aktionen der Autorowdys die Strafe oft vom johlenden Publikum bezahlt und da gingen sich durch die Spenden meist auch gleich die neuen Reifen aus. "Wir schaffen deswegen für solche Fälle eine Mindeststrafe von 300 Euro, die als Organmandat auch gleich und unmittelbar eingehoben werden können", sagte Gewessler. Wiederholungstäter, "Rowdys, die immer wieder auffällig werden", müssten künftig mit noch empfindlicheren Strafen bis zu 10.000 Euro rechnen.

Und was die Unbelehrbaren betrifft, so kündigte die Ministerin an, auch jenen Teil zur Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) nachzuliefern, die mit dem sogenannten Raser-Paket bereits im vergangenen Sommer beschlossen wurde. Hier geht es um die Frage der Beschlagnahmung der Fahrzeuge von Wiederholungstätern: "Da sind wir jetzt in der Verhandlung, aber auch diesen Teil des Pakets werden wir umsetzen."
 

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