Justizpanne behoben

Grasser: Jetzt kommt Anklage

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Ein Urteil des OLG Wien vom Donnerstag macht den Weg frei für Anklage Grassers.

Die Ermittlungen in der Buwog-Causa gegen Karl-Heinz Grasser gehen ins siebente Jahr. Seit Donnerstag ist der Weg frei für eine Anklage: Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat einen Tag früher als angekündigt sein Urteil in ­einem mit der Causa verbundenen Sichtungsverfahren veröffentlicht. ÖSTERREICH berichtete vorab. Damit wurde eine Justizpanne behoben, die die Ermittlungen gegen den Ex-Finanzminister ein Jahr lang blockiert hatte. „Das Puzzleteil, das uns noch gefehlt hat“, so ein Justizinsider.

Konkret ging es um Daten, die bei einer Hausdurchsuchung bei Gerald Toifl sichergestellt worden waren, dem Ex-Anwalt des Grasser-Vertrauten Walter Meischberger. ­Toifl gab am letzten Tag einer sechswöchigen Frist an, diese Daten würden dem Berufsgeheimnis unterliegen. Das OLG wertete das nun als Verzögerungsmaßnahme und gab das wichtige Material für den Akt Grasser frei.

Vorwurf
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft Grasser Amtsmissbrauch vor. Er soll Meischberger bei der Privatisierung von 60.000 Buwog-Wohnungen das Höchstgebot verraten haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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