Einigung

Gratiszahnspange ab Juli 2015

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Hauptverband einigte sich am Donnerstag mit der Zahnärztekammer.

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und die Zahnärztekammer haben sich auf die schon von der Politik angekündigte Gratiszahnspange für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre geeinigt. Ab Juli 2015 sollen bei erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellungen die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Das wurde am Donnerstag im Hauptverband bestätigt.

Für Kleinkinder wird es in der Regel abnehmbare Zahnspangen geben. Für Kinder über zehn Jahren wird ein festsitzender Zahnersatz bezahlt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass auf der fünfteiligen Skala nach der internationalen IOTN-Klassifizierung eine Fehlstellung der Stufen 4 oder 5 vorliegt. Dies festzustellen obliegt dem Kieferorthopäden, es wird dafür kein Bewilligungsverfahren der Krankenkassen über den Chefarzt geben.

Geschaffen wird dafür ein neuer Gesamtvertrag mit den Kieferorthopäden. Für die Eltern bedeutet dies, dass sie sich an einen der rund 180 Kieferorthopäden oder Zahnärzte mit kieferorthopädischer Ausbildung wenden müssen. Der Hauptverband will damit die Einhaltung von Qualitätskriterien sicherstellen.

Keine Kürzungen wird es bei den jetzt schon gewährten, unterschiedlichen Zuschüssen für Kinder geben, die in die Stufen 1 bis 3 nach der IOTN-Klassifzierung fallen. Derartige Befürchtungen hatten zuletzt die Kieferorthopäden geäußert.

Die Regelung muss allerdings noch von den Gremien sowohl bei der Zahnärztekammer als auch im Hauptverband bestätigt und von den einzelnen Trägern dann umgesetzt werden.

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