Die Grünen wollen das Eherecht insgesamt modernisieren, darunter fällt ihrer Ansicht nach auch die Streichung des Ehezwecks Kinder.
Für eine "große Entschlackung des Ehe- und Scheidungsrechts" treten die Grünen ein. Die Pflicht zum gemeinsamen Wohnsitz, der Ehezweck Kinder und die Treuepflicht sollten abgeschafft werden, verlangt Frauensprecherin Brigid Weinzinger. Der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser fordert, bei Scheidung und Unterhalt auf das Verschuldensprinzip zu verzichten.
Gesetz anno 1811
Das im Wesentlichen noch auf den Regelungen des
Jahres 1811 beruhende Eherecht müsse endlich an die Gesellschaft -
Patchworkfamilien, viele Scheidungen - angepasst werden, findet Weinzinger.
"Es ist höchst an der Zeit, sich vom patriarchalen Überbau und vom
moralischen Zeigefinger zu verabschieden."
Aus für Treuepflicht und Kinderzwang
Ihre konkreten
Vorschläge: Die Mitwirkungspflicht im Erwerb des Ehegatten und der Ehezweck,
Kinder zu zeugen, sollten ersatzlos aus dem ABGB gestrichen werden. Das
alles, glaubt Weinzinger, wird wohl auf wenig Widerstand stoßen. Mehr
Schwierigkeiten sieht sie bei ihrer Forderung, auf die Ehepflichten
gemeinsamer Wohnsitz und eheliche Treue zu verzichten - und bei der
Forderung nach Öffnung der Ehe für Homosexuelle.
Nicht Sache des Staates
Der "Kern der Ehe" bliebe damit erhalten
- von wechselseitigem Beistand und Fürsorge bis zum Erbrecht, unterstrich
Weinzinger. "Ehen werden aus Liebe geschlossen, weil man sich vornimmt, das
Leben gemeinsam zu gestalten." Wie man es gestaltet, sei Sache der
Ehepartner und nicht des Staates.
Zerrüttung versus Verschulden
Steinhauser pochte darauf, bei
Scheidungen und der Unterhaltsfrage endlich auf das Verschuldensprinzip zu
verzichten. Weil Unterhalt vom Verschulden abhängt, komme es bei Scheidungen
häufig zu "finanziell ruinösen und emotional aufwendigen Rosenkriegen". Auch
die internationale Entwicklung gehe in Richtung Zerrüttungsprinzip: In
Europa seien nur mehr Italien, England, Wales, Frankreich, Griechenland und
Österreich "die letzten Bastionen des Verschuldensprinzips".
Unterhalt nach sozialen Kriterien
Für die Grünen sollte die
Zerrüttung mittels Scheidungsantrag bei Gericht angezeigt werden - und wenn
sich nach einem Jahr nichts geändert hat, ist die Ehe geschieden. Unterhalt
sollte primär nach sozialen Kriterien zu gesprochen und nicht "als Strafe
entzogen" werden. Wenn wegen der ehelichen Aufgabenverteilung die
Erwerbschancen nach der Scheidung herabgesetzt sind, sollte Unterhalt
zustehen. Auch bei lange dauernden Ehen sollte Unterhalt zustehen, damit die
Betroffenen "nicht ins sozial Bodenlose abstürzen".