Der ehemalige ÖVP-Landtagsabgeordnete soll 27 Moldawiern zur Einreise verholfen haben und dafür kassiert haben.
Der oberösterreichische ÖVP-Politiker Otto Gumpinger muss sich seit Dienstagvormittag im Landesgericht Linz wegen Schlepperei und Veruntreuung verantworten. Er soll als Obmann von "Eine Welt - Oberösterreichische Landlerhilfe" 27 Moldawiern rechtswidrig zur Einreise in den Schengenraum verholfen und pro Person 450 Euro genommen haben.
Gumpinger, der von einer rechtskräftig verurteilten Schlepperin belastet wird und im Juni sein Landtagsmandat zurückgelegt hat, bekannte sich nicht schuldig.
Schlepperei
Die Moldawier seien genauso wie Rumänen und Ukrainer
zunächst eingeladen worden, den Westen kennenzulernen, so der Staatsanwalt.
Es habe aber massive Schwierigkeiten mit gefälschten Papieren und
untergetauchten Personen gegeben. Gumpinger hätte wissen müssen, dass die
Betroffenen keine Touristen waren, sondern Wirtschaftsflüchtlinge. Als
Mittelsperson und eine Art Reiseleiterin soll die verurteilte moldawische
Schlepperin fungiert haben.
Veruntreuung
Es gab eine parlamentarische Anfrage wegen des
Verdachts "massiver Schlepperei", die Botschaften hätten Alarm geschlagen,
berichtete der Staatsanwalt. Gumpinger habe dort ständig angerufen und sogar
gedroht. Der Politiker strengte ein Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof
an, 22 Personen bekamen einen Kostenersatz von insgesamt 25.000 Euro
zugesprochen. Davon soll Gumpinger 17.000 Euro veruntreut haben, so der
Ankläger.
Er habe den Kostenersatz erhalten und an Gumpinger weitergegeben, sagte der Anwalt, der die Beschwerde beim VwGH eingebracht hatte, vor Gericht aus. Der Angeklagte erklärte, dass die Moldawierin, die ihn belastet, das Geld von ihm erhalten habe. Die Frau wiederum behauptete stets, nichts bekommen zu haben.
Verteidigung
Sein Mandant habe sich seit Jahrzehnten darum
bemüht, Menschen in Osteuropa zu helfen, betonte Gumpingers Verteidiger:
"Das wird ihm jetzt falsch ausgelegt." Der Anwalt sprach von "bösartigen
Darstellungen" der Botschaften, diese hätten sich nicht korrekt verhalten.
Der Angeklagte vermutet einen Racheakt der verurteilten Schlepperin, die
glaube, dass er sie angezeigt habe. Die "Landlerhilfe" sei getäuscht und
missbraucht worden.
Am Donnerstag wird der Prozess fortgesetzt. Der 11. September ist als letzter Verhandlungstag vorgesehen.