Trotz VfGH-Entscheid

Haider verweigert Moslem Staatsbürgerschaft

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Jörg Haider weigert sich trotz VfGH-Bescheids, einem sudanesischen Moslem die Staatsbürgerschaft zu verleihen.

"Ich bin ich nicht bereit, einem fundamentalistischen Moslem die Staatsbürgerschaft zu verleihen, der Kinder schlägt und Frauen den Handschlag verweigert", betonte der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ) am Sonntag.

"Mangelnde persönliche Integration"
Es geht um den sudanesischen Staatsangehörigen Mohamed Al-Amin Amir. Diesem wurde mit Bescheid vom 8. Februar 2006 die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft wegen mangelnder persönlicher Integration verweigert. Die Staatsbürgerschaftsbehörde des Landes Kärnten habe laut Haider festgestellt, dass der als moslemischer Religionslehrer tätige Sudanese nicht nur Schulkinder geschlagen und den Anschlag auf das World Trade Center vom 11. 9. 2001 gutgeheißen haben soll, sondern überdies auch Frauen den Handschlag verweigere.

Verfassungsgerichtshof: "Willkür"
Der Sudanese hat allerdings beim Verfassungsgerichtshof gegen den negativen Bescheid berufen, worauf er aufgehoben wurde. In seiner Begründung warf der VfGH der Staatsbürgerschaftsbehörde des Landes Kärnten "Willkür" vor, weil sie es verabsäumt hätte, "auch auf jene Gründe einzugehen, die für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sprechen würden." Er werde aber die VfGH-Entscheidung nicht hinnehmen und dagegen alle verfügbaren Rechtsmittel ergreifen, ließ Haider wissen.

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