Vor Einigung

Haider will Übergangsfrist bei Mindestsicherung

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Sozialminister Buchinger und Landeshauptmann Haider haben sich bei der Mindestsicherung jetzt zumindest "angenähert".

Kärnten ist bis dato das einzige Bundesland, das seine Zustimmung zur entsprechenden 15a-Vereinbarung verweigert. Bis auf die Mehrkosten für Kärnten seien alle Bedenken ausgeräumt worden, sagte Buchinger. Nun wird eine Übergangsfrist von zwei bis fünf Jahren geprüft. Haider will die "Besserstellung der Familien" im Kärntner Gesetz erhalten, wie er betonte.

Kosten vs. Einsparungen
Das Land Kärnten verfügt bereits über eine Mindestsicherungs-Regelung. Tritt das Buchinger-Modell in Kraft, würden Mehrkosten von rund 1,6 Mio. Euro anfallen. Diese würden sich aus den höheren Richtsätzen für Alleinstehende und Paare ergeben, meinte Buchinger. "Dem stehen aber Einsparungen bei der Krankenversicherung von 1,4 Mio. Euro gegenüber", sagte der Minister.

Haider rechnet anders
In seinem Modell seien nämlich alle Mindestsicherungsbezieher krankenversichert, was beim Kärntner Modell nur in Ausnahmefällen zutreffe. Arzt und Krankenhauskosten von Beziehern der Mindestsicherung werden demnach derzeit in Kärnten direkt vom Land gezahlt, was nach einer Übernahme des österreichweiten Modells wegfallen würde. Haider rechnet da etwas anders: "Wir zahlen die Sozialversicherung voll, der Bund will nur eine Pauschale bezahlen, dadurch würden die Krankenhauskosten über die höheren Spitaldefizite erst wieder bei uns landen."

Übergangsfrist angedacht
Nun sei vereinbart worden, in den kommenden zwei Wochen zu prüfen" ob bei den Richtsätzen eine Übergangsfrist von zwei bis fünf Jahren möglich ist", sagte Buchinger. Er müsse in diesem Fall selbstverständlich die übrigen Bundesländer um deren Zustimmung fragen. Buchinger betonte, dass er letztendlich eine österreichweit einheitliche Lösung für sein "Herzensanliegen" anstrebe.

Haider wiederum betonte, er wolle die Einführung der Mindestsicherung in den anderen Bundesländern nicht blockieren, zugleich aber das "Kärntner Modell" erhalten. Nicht einverstanden sei er mit der Bundes-Regelung insofern, als die Grundförderung zu hoch sei. In Kärnten sei die Grundsicherung niedriger, dafür steige sie bei Kindern wesentlich stärker an als beim Bund. Diesen Schwerpunkt wolle er beibehalten.

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