Der Verdacht gegen Sellner war laut Entscheid des OLG Graz unzureichend.
Die Hausdurchsuchungen bei Identitären-Chef Martin Sellner waren laut einem Entscheid des zuständigen Oberlandesgerichts Graz rechtswidrig. Das Oberlandesgericht Graz bestätigte am Sonntag gegenüber der APA einen Bericht, wonach der Verdacht gegen Sellner unzureichend gewesen sei.
Ausgangspunkt für die im März in Sellners Wohnung in Wien durchgeführte Hausdurchsuchung sowie weitere Durchsuchungen im Juni 2019 waren Geldspenden des Christchurch-Attentäters an den Identitären-Chef. Seit März ermittelt die Staatsanwaltschaft Graz gegen Sellner und weitere Personen wegen des Verdachts der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Strafgesetzbuch §278b (2)).
Sellner reichte Beschwerde ein
Gegen die Hausdurchsuchung legte Sellner Beschwerde ein und bekam am vergangenen Freitag recht - und zwar gleich bei mehreren Punkten der Beschwerde. So hätte beispielsweise auch eine Kontoeinsicht nicht durchgeführt werden dürfen. Auch seien Konten des IBÖ-Chefs unrechtmäßig eingefroren worden. Um diese Amtshandlungen durchzuführen, hätte es keinen ausreichenden Anfangsverdacht gegen Sellner gegeben.
Diese Ermittlungen wegen des Verdachts der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung sind derzeit noch anhängig, sagte der Sprecher der Grazer Staatsanwaltschaft, Hansjörg Bacher, am Sonntag zur APA. Der OLG-Entscheid könnte darauf aber Einfluss haben: "In die weiteren Ermittlungen werden jedenfalls die Überlegungen des OLG Graz einzubeziehen sein", so der Sprecher.