Verharmlosung

Hetzvideo: Wiener Uni-Rektor zeigt FPÖ an

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'"Keine Freude zu haben" ist keine Konsequenz für Hetzvideo.'

Das rassistische Klischees bedienende Facebook-Video der FPÖ zieht eine weitere Anzeige wegen Verhetzung nach sich. Der Rektor der Universität für angewandte Kunst Wien, Gerald Bast, hat heute bei der Staatsanwaltschaft Wien Strafanzeige gegen die FPÖ wegen des Verdachts auf Verhetzung nach § 283 StGB eingebracht. Grund für die Strafanzeige ist das FPÖ-Video „Foto auf der E-Card – Schluss mit Sozialmissbrauch!“ Bereits zuvor hatten die NEOS eine Sachverhaltsdarstellung aufgrund des selben vermuteten Delikts angekündigt.
 
 

Reaktion von Strache und Hofer "verantwortungslos, schal und unerträglich"

 
 
 
 
In einer Aussendung verkündet Bast sein Statement zum Sachverhalt: '"Die Reaktionen von Vizekanzler Strache und vom Bundesminister Hofer auf dieses Hetzvideo sind verantwortungslos, schal und unerträglich. Sich – wie von den beiden Regierungsrepräsentanten formuliert – mit der Wortmeldung "Ich habe keine Freude damit gehabt." aus der Affäre ziehen zu wollen, ist nicht möglich." 
 

Bast agiert wegen 'Verharmlosung von Verhetzung'

 
 
'"Die Verharmlosung von Verhetzung kann nicht hingenommen werden", begründet Rektor Bast sein Vorgehen, und weiter: "Als Rektor einer Bildungsinstitution, von der Werteorientierung gefordert wird, kann ich Verharmlosung und symbolisches Achselzucken zu Hetzvideos durch Regierungsvertreter nicht akzeptieren und schweigend hinnehmen. Vizekanzler Strache und Bundesminister Hofer müssen ernst zu nehmende Konsequenzen ziehen."'
'Hintergrund: Es  besteht der Verdacht, dass durch das FPÖ-Video eine nach den Kriterien der Abstammung bzw. regionalen oder ethnischen Herkunft sowie Religion definierte Gruppe von Personen in einer Weise beschimpft wurde, die geeignet ist, diese Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen. Mittels der Strafanzeige wird die Staatsanwaltschaft Wien um die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und Überprüfung des beschriebenen Sachverhalts ersucht.'
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