Am Freuitag wurde Grundsatzvereinbarung zwischen Bund und Ländern erzielt.
Bund und Länder haben sich am Freitag auf eine Grundsatzvereinbarung über ein Klimaschutzgesetz in Österreich geeinigt. Umweltminister Niki Berlakovich (V), der in der Früh mit einem neuen Vorschlag in die Verhandlungen gegangen war, bezeichnete die Übereinkunft als "historischen Durchbruch beim österreichischen Klimaschutz".
Detailverhandlungen
Damit sollen nun unverzüglich
Detailverhandlungen über das Gesetz aufgenommen werden. Kernpunkte der
Vereinbarung sind, dass sich die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern nicht
verschieben. Außerdem sollen die Länder keine finanziellen Konsequenzen bei
Nichterreichen des Kyoto-Zieles
in der Periode 2008 bis 2012 tragen müssen. Auf Basis der völker- und
unionsrechtlichen Vorgaben wird der Betrag und die Ausarbeitung von
Maßnahmen für das Erreichen der EU-Klimaschutzziele 2013 und 2020 zwischen
Bund und Ländern ausverhandelt und im Gesetz festgeschrieben. Die
Kostentragung bei Nichterreichen dieser Ziele ab 2013 soll in einer
gesonderten Vereinbarung geregelt sein.