Der Wahlsieg von Alexander Van der Bellen über Norbert Hofer war korrekt.
Der Verfassungsgerichtshof hätte die Bundespräsidenten-Stichwahl vom 22. Mai nicht aufheben dürfen. Dieser Ansicht ist eine Gruppe von Mathematikern der Universität Michigan: Sie weist hieb- und stichfest nach, dass der Wahlsieg von Alexander Van der Bellen über Norbert Hofer korrekt war.
Die Damen und Herren sind übrigens nicht das erste Mal auf diesem Gebiet tätig: Die Forscher rund um Walter R. Mebane hatten auch die Wahl in der Türkei im Jahr 2015 untersucht und dort Wahlbetrug nachgewiesen.
Anfechtung der Anfechtung
Der prominente Wiener Anwalt Georg Zanger versucht indes, gegen das VfGH-Urteil juristisch vorzugehen. Er hat das Höchstgericht gebeten, ihm das Erkenntnis als Betroffener zuzustellen. Dann wäre eine Klage gegen den Spruch beim Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) möglich. Zanger zu ÖSTERREICH: „Durch die Wahlaufhebung wurde in mein Grundrecht eingegriffen.“