Causa Tempelberg

Hofer blitzt auch beim VwGH gegen ORF ab

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Hofers Aussage, er sei Augenzeuge eines Terroranschlags am Tempelberg gewesen, sei "objektiv unwahr".

FPÖ-Chef Norbert Hofer hat in der "Causa Tempelberg" nun auch beim Verwaltungsgerichtshof gegen den ORF verloren. Hofers Beschwerde gegen die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Entscheidung der Medienbehörde KommAustria wurde abgewiesen. Auch das Höchstgericht stellte fest, dass der ORF nicht gegen das Objektivitätsgebot verstoßen habe - weil Hofers Aussage, er sei Augenzeuge eines Terroranschlags am Tempelberg gewesen, "objektiv unwahr ist".
 
"Für den VwGH ist nicht nachvollziehbar, wie eine nicht unternommene Recherche zu einem vom Revisionswerber nicht behaupteten Vorfall gegen das Objektivitätsgebot verstoßen könnte", heißt es in der laut "Standard"-Online am Freitag veröffentlichten Entscheidung. Hofer habe im Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht "nicht (mehr) geltend gemacht, Augenzeuge eines Terroranschlags am Tempelberg gewesen zu sein, und auch nicht die Feststellung des BVwG angezweifelt, dass sich ein solcher Vorfall in Israel - wie vom ihm geschildert - gar nicht ereignet hatte. Somit steht - nach den unbestrittenen Feststellungen des BVwG - fest, dass die Aussage objektiv unwahr ist."
 

TV-Duell

Anlass war ein TV-Duell am 19. Mai 2016, in dem ORF-Moderatorin Ingrid Thurnher den damaligen FPÖ-Präsidentschaftskandidaten Hofer damit konfrontiert hatte, dass es die Tötung einer Terroristin, deren Augenzeuge er gewesen sein wollte, nicht gegeben habe. Später stellte sich heraus, dass an der Klagemauer sehr wohl ein Zwischenfall mit Schussabgabe stattgefunden hatte, allerdings hatte es sich nicht um eine Terroristin gehandelt.
 
Von Hofer angerufen, stellte die Medienbehörde KommAustria 2017 fest, dass der ORF im BP-Wahl-"Duell" nicht gegen das ORF-Gesetz verstoßen, sondern vielmehr "mit bestmöglicher Genauigkeit" recherchiert hat. Hofer legte daraufhin Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein, blitzte damit jedoch ab - so wie jetzt mit seiner Revision beim VwGH.
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