Korrektur per Erlass

Homo-Ehe an jedem Ort möglich

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Der VfGH hatte die Beschränkung auf Bezirkshauptmannschaften aufgehoben.

Ob auf dem Standesamt oder einem speziell gewählten anderen Ort, gleichgeschlechtliche Paare müssen ebenso wie heterosexuelle ihre Verpartnerung dort eingehen dürfen, wo sie wollen, das hat der Verfassungsgerichtshof unlängst entschieden. Per 1. November tritt allerdings ein neues Personenstandsgesetz in Kraft, in dem dies noch nicht berücksichtigt wird. In den nächsten Tagen ergeht aus dem Innenministerium daher ein Schreiben an die Länder mit der Aufforderung, die entsprechende Bestimmung im Gesetz zu ignorieren. Ein neues, verfassungskonformes Gesetz wird für Anfang 2014 erwartet, bestätigte das Innenministerium am Mittwoch gegenüber der APA einen Bericht des ORF-"Morgenjournals".

Verpartnerungen
Das neue Personenstandsgesetz, das am 1. November in Kraft tritt, beschränkt Verpartnerungen weiterhin auf Bezirkshauptmannschaften und Magistrate. Diese Bestimmung hat der VfGH allerdings als verfassungswidrig aufgehoben. Mittels "verbindlichem Informationsschreiben" werden die Behörden nun aufgefordert, die Einschränkung im Gesetz zu ignorieren.

Ebenso wie für Mann und Frau soll es auch Homosexuellen erlaubt sein, an jedem Ort zu "heiraten". Der Erlass gilt so lange, bis das neue Gesetz vorliegt. Mit der notwendigen Änderung rechnet das Ministerium Anfang des nächsten Jahres.

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