Verschiebung

Homo-Ehe und Familienpaket erst bei Sommerministerrat

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Regierung im Verzug: Der eigentlich schon für Juni geplante Beschluss des Familienrechtspakets kommt vor der Sommerpause nicht mehr zustande.

Wie aus Justiz- und Innenministerium bestätigt wurde, sollen das Gesetzesbündel nun beim Sommerministerrat am 6. August auf den Weg gebracht werden. Die Verschiebung erfolgte aber offenbar einvernehmlich: Sowohl im Büro von Justizministerin Maria Berger (S) als auch von Innenministerin Maria Fekter (V) ist von "konstruktiven Gesprächen" die Rede.

"Annäherungen" in mehreren Punkten
Besonders bei den homosexuellen Lebenspartnerschaften war zuletzt nichts weiter gegangen. Eine Verhandlungsrunde zwischen Berger und der neuen Innenministerin Fekter scheint das Thema diese Woche zwar wieder ins Rollen gebracht zu haben. Im Justizministerium hieß es, es habe "Annäherungen" in mehreren Punkten gegeben. Für einen Beschluss im letzten Ministerrat vor der Sommerpause kommenden Mittwoch sei die Zeit jedoch zu knapp. Daher habe man nun vereinbart, das Thema in den Sommerministerrat am 6. August zu bringen.

Bei der homosexuellen Lebensgemeinschaft spießte es sich zuletzt am Widerstand der ÖVP gegen die von Berger geplante Eintragung am Standesamt. Die Volkspartei plädierte für die Registrierung der "Homo-Ehe" beim Bezirksgericht. Bringen soll die Lebenspartnerschaft die Verpflichtung zum gegenseitigen Unterhalt (auch nach der Scheidung) sowie zur gemeinsamen Wohnung und zur Treue. Außerdem kann auch der Name des Partners (oder ein Doppelname) angenommen werden. Offen stehen würde die Lebenspartnerschaft allerdings nur homosexuellen, nicht aber heterosexuellen Paaren.

Beratungspflicht bei Scheidungen
Das Familienrechtspaket enthält unter anderem die - von der ÖVP abgelehnte - Beratungspflicht durch einen Rechtsanwalt, Notar oder eine Familienberatungsstelle auch bei einvernehmlichen Scheidungen. Damit soll verhindert werden, dass (vor allem) Frauen über den Tisch gezogen werden und etwa bei den Pensionsansprüchen durch die Finger schauen. Für streitige Verfahren ist eine verpflichtende Beratung nur für den Kläger oder die Klägerin vorgesehen. Kosten soll die Beratung laut Justizministerium 50 Euro.

Ebenfalls Inhalt des Pakets: Stiefeltern sollen in die Obsorge für die Kinder des Ehepartners eingebunden werden (sie können z.B. künftig auch ohne Vollmacht des leiblichen Elternteils einer Behandlung im Krankenhaus zustimmen), der staatliche Unterhaltsvorschuss soll beschleunigt und diverse Diskriminierungen von Lebensgefährten beseitigt werden. Neu geregelt werden Auslandsadoptionen, außerdem soll das Gericht künftig auch bei Adoptionen innerhalb der Familie (z.B. durch die Großeltern) automatisch Strafregisterauszüge der Adoptiveltern einholen.

Das Gewaltschutzgesetz bringt unter anderem die Möglichkeit, Gewalttäter doppelt so lang (bis zu sechs Monate) aus der Wohnung wegzuweisen. Außerdem können Betretungsverbote künftig nicht nur gegen Familienangehörige, sondern auch gegen gleichgeschlechtliche Partner und Bewohner einer Wohngemeinschaft verhängt werden. Die im Strafprozess geltenden Opferschutzregeln (z.B. psychosoziale und juristische Prozessbegleitung) sollen auch im Zivilverfahren gelten. Und die Tilgungsfristen für rückfallsgefährdete Sexualstraftäter können verlängert werden.

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